Betrag
für das
Einnahme. Rechnungs-
Kapitel Titel jahr 1902.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungzkosten
zu vergütenden fünf Prozent. .. .. ... . . ... . . . ...... .. 1 517 150
Davon ab:
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reiche unmittelbar
erwachsende Verwaltungskosten 120 Mark
b) Herauszahlungen an Oesterreich-Ungarn für
die österreichische Gemeinde Mittelberg 30 Mark 150
bleiben (Titel 1) 1 517 000
2. Wechselstempelsteuer . 12 844 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 256 880 Mark
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs-
und Verwaltungskosten 351 120 "
zusammen . . . 608 000
bleiben (Titel 2) 12 236 000
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc.
Lotterieloose und Schiffsfrachturkunden:
A. für Aktien, Kuxe, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 54 des Reichs-
stempelgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 275) zu ver-
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungskosten 19 674 000
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich
zwei Prozent für die Bundesstaaten .. . 13 800 000
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