Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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(Nr.  2853.)  Gesetz,  betreffend  die  Feststellung  des  Haushalts-Etats  für  die  Schutzgebiete
auf  das  Rechnungsjahr  1902.  Vom  20.  März  1902.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  Koͤnig
von  Preußen  etc.

verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesraths
und  des  Reichstags,  was  folgt:

Der  diesem  Gesetz  als  Anlage  beigefügte  Haushalts-Etat  der  Schutzgebiete
  auf  das  Rechnungsjahr  1902  wird  in  Einnahme  und  Ausgabe  auf
37  402  496  Mark  festgesetzt.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Kiel,  an  Bord  M.  S.  „Kaiser  Wilhelm  II."  den  20.  März  1902.

(L.  S.)  Wilhelm.

Graf  von  Bülow.