Metadata : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

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Gesetz-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

.  14.

München,  den  8.  Mai  1872.

 

Inhalt:
Gesetz  vom  28.  April  1872,  die  Berwendung  des  Antheiles  Bayerns  an  der  französischen  Kriegsentschädigung  betressend.
  (Beilage  III  zum  Landiagsabschiede.)

 

Geseh,  der  Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer
die  Verwendung  des  Antheiles  Bayerns  an  der  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,
französischen  Kriegsentschädigung  betreffend.  was  folgt:

Eudwig  1.  Art.  1.
von  Gottes  Gnaden  König  von  Fayern
LX  Der  Antheil  Bayerns  an  der  französischen
Herzog  von  Bayern,  Franken  und  in  Kriegsentschädigung  und  Pariser  Contribution
Schwaben  etc.  cte.  hat,  insoweit  über  dessen  Verwendung  nicht

Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres  besondere  gesetzliche  Bestimmung  getroffen  wird,
Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung  zunächst  seine  Verwendung  zu  finden:
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