Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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gift  (einem  Gemenge  von  Schmierseife,  Karbolöl  und  Fuselöl)  sowie
von  Formalin  (einem  Desinfektionsmittel,  das  Formaldehyd  und
Ameisensäure  enthält)  findet  nur  in  offenen  Wagen  statt.

Nr.  XXV.
Am  Schlusse  ist  nachzutragen:
„4  und  5"
Nr.  XXXl.

Im  ersten  Absatz  ist  am  Ende  nachzutragen:
Diese  Gegenstände  dürfen,  vorbehaltlich  der  Bestimmungen  im  Abs.  4,
nur  in  trockenem  Zustand  ausgeliefert  werden,  auch  dürfen  die  Abfälle
vom  Verspinnen  und  Verweben  nicht  in  Ballen  gepreßt  sein.

Als  vierter  Absatz  ist  beizufügen:
(4) Gefettete  oder  gefirnißte  Putzlappen  (Putztücher)
werden  in  der  unter  Abs.  3  vorgesehenen  Verpackung  auch  in  nassem
oder  feuchtem  Zustande  zur  Beförderung  zugelassen.

Nr.  XXXII.  

Die  Ziffer  2  ist  wie  folgt  zu  fassen:

2.  Eilsendungen    der  vorstehend  unter  Ziffer  1  nicht  genannten  Gegenstände
  dieser  Kategorie  werden  nur  in  feste,  dicht  verschlossene  Fässer,
Kübel  oder  Kisten  verpackt  zugelassen.  Einzelsendungen  ungesalzener
frischer  Häute  dürfen  jedoch  während  der  Monate  November,
Dezember,  Januar  und  Februar  auch  in  gut  verschlossene,  nicht  schadhafte
  Säcke  aus  dichtem,  starkem  Gewebe  verpackt  aufgeliefert  werden,
wenn  die  Säcke  derart  mit  Karbolsäure  angefeuchtet  sind,  daß  der  üble
Geruch  des  Inhalts  nicht  wahrnehmbar  wird.  Die  Frachtbriefe  müssen
die  genaue  Bezeichnung  der  in  den  Fässern,  Kübeln,  Kisten  oder  Säcken
verpackten  Gegenstände  enthalten.  Die  Beforderung  hat  nur  in  offenen
Wagen  zu  erfolgen.

Hinter  Ziffer  3  ist  folgende  Bestimmung  einzuschalten:

4.  Trockene  oder  ausgepreßte  feuchte  Kesselrückstände  von  der
Lederleimfabrikation  (Leimkalk,  Leimkäse  oder  Leimdünger)
müssen  mit  zwei  über  einander  liegenden  großen,  wasserdichten,  nicht
getheerten  Wagenplanen  vollständig  bedeckt  sein.  Die  untere  Decke  ist
mit  verdünnter  Karbolsäure  derart  zu  tränken,  daß  ein  fauliger  Geruch
nicht  wahrnehmbar  ist.  Zwischen  den  beiden  vom  Absender  zu  stellenden
Decken  ist  eine  Schicht  von  trockenem,  gelöschtem  Kalke,  von  Torfmull
oder  von  gebrauchter  Lohe  anzubringen.