Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

- 275 -Reichs-Gesetzblatt.



 

Nr. 44.

 

 

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  Aenderung  der  Militär-  Transport-  Ordnung.  S.  275.

 

(Nr.  2901.)  Bekanntmachung,  betreffend  Aenderung  der  Militär--Trausport-Ordnung.  Vom
  31.  Oktober  1902.

Auf  Grund  des  §.  2  der  Verordnung,  betreffend  die  Militär-Transport-Ordnung
  für  Eisenbahnen,  vom  18.  Januar  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  15)  bestimme
  ich,  daß  der  §.  36  dieser  Ordnung  unter  Ziffer  5  folgende  veränderte

Fassung  erhält:
5.  Alle  für  Mannschafts-  und  Pferdetransporte  verwendeten  Wagen
müssen  mit  Vorrichtungen  zur  Erleuchtung  im  Innern  versehen  sein.

In  die  für  Gas-  oder  elektrische  Erleuchtung  eingerichteten
Wagen  sind  Nothlaternen  einzusetzen.

Die  Einsetzung  der  Laternen  und  Erleuchtungsmittel  (M.  E.  O.
II.  Theil  C.  §.  14)  liegt  bei  Personenwagen  derjenigen  Eisenbahnverwaltung
  ob,  die  sie  hergiebt,  bei  gedeckten  Güterwagen  derjenigen,  die
sie  auszurüsten  hat.

Die  Anfangsstation  des  Transports  hat  dafür  Sorge  zu  tragen,
daß  die  Erleuchtungseinrichtungen  aller  Wagen  sich  in  völlig  brennbereitem
  Zustande  befinden  und  daß  das  Erleuchtungsmaterial
mindestens  für  eine  Nacht  ausreichend  ist.

Das  Anzünden  der  Laternen  und  die  Unterhaltung  der  Erleuchtungsmittel
  ist  Sache  derjenigen  Verwaltung,  auf  deren  Strecke
der  Wagen  während  der  Dunkelheit  besetzt  ist;  auch  muß  diese  Verwaltung
  etwa  fehlende  Erleuchtungsmittel  nach  Möglichkeit  ergänzen.
Nach  Tagesanbruch  sind  auf  der  ersten  Station  mit  ausreichendem
Aufenthalte  die  Laternen  gründlich  zu  reinigen,  die  Erleuchtungsmittel
aufzufrischen  und  wieder  in  brennbereiten  Zustand  zu  setzen,  erforderlichenfalls
  aber  durch  neue  zu  ersetzen.

Berlin,  den  31.  Oktober  1902.

Der  Reichskanzler.
Graf  von  Bülow.

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Herausgegeben  im  Reichsamte  des  Innern.

 

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Reichs-  Gesetzbl.  1902.  67

Ausgegeben  zu  Berlin  den  7.  November  1902.

Erleuchtung  der
Wagen.