Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

  
  
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Gewürze, anderweit nicht genannt, z. B. Galgant, Gewürznelken, Guinea- 
körner, Ingwer, Kardamomen, Muskatblüthen, Muskatnüsse, Mutter- 
nelken, Nelkenrinde, Nelkenpfeffer (Piment), Nelkenstengel, schwarzer, 
weißer und langer Pfeffer, Saffran, Sternanis (Badian), Vanille, 
Zimmt, echter (Kaneel) und anderer (Zimmtblüthe, Zimmtblüthenstengel, 
Zimmtkassia, weißer Zimmt, Zimmtwurzel und dergleichen), auch ge- 
schält, entölt, gemahlen, gepulvert oder in Salzwasser eingelegnt. 
Anmerkung zu Nr. 66 f65] und 67 (661. Gewürze zur Gewinnung 
flüchtiger (ätherischer) Oele, sowie Muskatnüsse und deren Samenmäntel zur 
Gewinnung von Muskatbutter (Muskatbalsam) können auf Erlaubnißschein 
unter Ueberwachung zollfrei abgelassen werden. 
Sonstige pflanzliche Erzeugnisse zum Gewerbe= oder 
Heilgebrauche. 
Lufa, auch gebleicht; irländisches Moos, Seetang und andere Algen (Meer- 
algen)) Seegras, Pflanzenhaar, auch getrocknet, gefärbt oder zu 
Strängen zusammengedreht; Bast, auch gefärbt; Binsen, auch gefärbt, 
gespalten oder geschnitten; Stroh, gefärbt oder gespalten; Palmblätter, 
getrocknet, auch gefärbt (ausgenommen solche zu Binde= oder Zier- 
zwecken); Piassava-Fasern und Stengel; Wurzelfasern, abgeschält; 
Reiswurzeln) Espartogras, sowie alle übrigen Pflanzenstoffe zur Her- 
stellung von Bürsten, Flechtarbeiten u. s. w.) anderweit nicht genannt 
oder inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedrcet . . . .. 
Stuhlrohr (spanisches Rohr) und anderes edleres Rohr (3. B. Bambus., 
Rebhühner-, Lucker-Rohr), roh, ungespalen 
Nüsse und Schalen, nur als Schnitzstoff verwendbar, sowie anderweit 
nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnitzstoffe, roh; Samen- 
körner, durchbohrt, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Ver- 
sendung auf Gespinnstfäden gereit . . . . . . . ... 
Beeren, Blätter, Blüthen, Blüthenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, 
Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln und sonstige Pflanzen 
und Pflanzentheile, anderweit nicht genannt, zum Gewerbegebrauch, 
auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält, gemahlen oder 
sonst zerkleinert; Obstkerne, anderweit nicht genannt, ungeschält oder 
geschält; Baumschwämme, roh oder blos geklopft und vom Holze 
gereinigt; Weberkarden (Weberdisteln); Wermuth (Absynthkraut), auch 
getrocknet oder gemahln .. 
  
Lollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
50 
frei 
frei 
frei 
frei
	        
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