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Gewürze, anderweit nicht genannt, z. B. Galgant, Gewürznelken, Guinea-
körner, Ingwer, Kardamomen, Muskatblüthen, Muskatnüsse, Mutter-
nelken, Nelkenrinde, Nelkenpfeffer (Piment), Nelkenstengel, schwarzer,
weißer und langer Pfeffer, Saffran, Sternanis (Badian), Vanille,
Zimmt, echter (Kaneel) und anderer (Zimmtblüthe, Zimmtblüthenstengel,
Zimmtkassia, weißer Zimmt, Zimmtwurzel und dergleichen), auch ge-
schält, entölt, gemahlen, gepulvert oder in Salzwasser eingelegnt.
Anmerkung zu Nr. 66 f65] und 67 (661. Gewürze zur Gewinnung
flüchtiger (ätherischer) Oele, sowie Muskatnüsse und deren Samenmäntel zur
Gewinnung von Muskatbutter (Muskatbalsam) können auf Erlaubnißschein
unter Ueberwachung zollfrei abgelassen werden.
Sonstige pflanzliche Erzeugnisse zum Gewerbe= oder
Heilgebrauche.
Lufa, auch gebleicht; irländisches Moos, Seetang und andere Algen (Meer-
algen)) Seegras, Pflanzenhaar, auch getrocknet, gefärbt oder zu
Strängen zusammengedreht; Bast, auch gefärbt; Binsen, auch gefärbt,
gespalten oder geschnitten; Stroh, gefärbt oder gespalten; Palmblätter,
getrocknet, auch gefärbt (ausgenommen solche zu Binde= oder Zier-
zwecken); Piassava-Fasern und Stengel; Wurzelfasern, abgeschält;
Reiswurzeln) Espartogras, sowie alle übrigen Pflanzenstoffe zur Her-
stellung von Bürsten, Flechtarbeiten u. s. w.) anderweit nicht genannt
oder inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedrcet . . . ..
Stuhlrohr (spanisches Rohr) und anderes edleres Rohr (3. B. Bambus.,
Rebhühner-, Lucker-Rohr), roh, ungespalen
Nüsse und Schalen, nur als Schnitzstoff verwendbar, sowie anderweit
nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnitzstoffe, roh; Samen-
körner, durchbohrt, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Ver-
sendung auf Gespinnstfäden gereit . . . . . . . ...
Beeren, Blätter, Blüthen, Blüthenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter,
Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln und sonstige Pflanzen
und Pflanzentheile, anderweit nicht genannt, zum Gewerbegebrauch,
auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält, gemahlen oder
sonst zerkleinert; Obstkerne, anderweit nicht genannt, ungeschält oder
geschält; Baumschwämme, roh oder blos geklopft und vom Holze
gereinigt; Weberkarden (Weberdisteln); Wermuth (Absynthkraut), auch
getrocknet oder gemahln ..
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
50
frei
frei
frei
frei