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1911
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1921
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(97.
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T
100
(99]
Korkholz (Rinde der Korkeiche), unbearbeitet, auch in lediglich aus—
einandergeschnittenen Platten oder Stücken; auch Zierkorkholz. ......
Farbhölzer in Blöcken, auch gemahlen, geraspelt oder in anderer Weise
zerkleinert; angegohren (fermentirt) .. . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . ..
Gerbrinden, auch gemalen . . . . . . ..
Quebrachoholz und anderes Gerbholz in Blöcken, auch gemahlen, ge—
raspelt oder in anderer Weise zerkleinert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Algarobilla, Bablah, Dividivi, Eckerdoppern, Galläpfel, Knoppern,
Myrobalanen, Sumach, Valonea sowie sonstige anderweit nicht ge-
nannte Gerbstoffe, auch gemahlen; Katechu, braunes und gelbes
(Gambir), roh oder gereinigt; Kino ... .. .. . . . . . . . .. .. . . .. . . ..
Eicheln, frisch oder gedarrt, auch geschält; wilde Kastanien und sonstige
Forstsämereien (mit Ausnahme der Bucheckern) ... . . .. . .. ... .....
Seggen (Waldhaar), auch getrocknet, gefärbt oder zu Strängen zusammen-
gedreht; Schilfrohr, roh, ungespalten; Torfstreuxf Laub, Baumnadeln,
Moos und sonstige Streu aller Art. .. . . .. .. . . .. .. . . .. .. . . ...
Terpentin- und andere Hartharze, Weichharze (natürliche Balsame, auch
Storax, flüssig oder fest) und Gummiharze (Schleimharze), roh oder ge-
reinigt; Gummilack, Schellack; Akaziengummi (arabisches Gummi), Acajou-
gummi, Kirschgummi,) Traganthgummi, Kuteragummi, Bassoragummi;
auch wässrige Auflösungen von Akaziengummi oder von Kirschgummi
Kautschuk, Guttapercha und Balata, roh oder gereinigt; Oelkautschuk und
andere Kautschukersatzstoffe: K:XX⅛X⅛X⅛X⅛X:⅛:⅛:⅛:
Kampher, roh oder gereinigtt Manna (Mannazuckrr)r) . . . . ..
C. Thiere und thierische Erzeugnisse.
Vieh, lebend.
Pferde:
im bis 1000 Mark das Stcccccckkk
von mehr als 1 000 bis 2500 Mark das Slück ......
Werthe von mehr als 2500 Mark das Stück .... . . . . . . . . . .
Anmerkung. Nach näherer Bestimmung des Bundesraths dürfen Pferde,
welche zu Zuchtzwecken vom Staate oder mit staatlicher Genehmigung eingeführt
werden, im Alter bis zu 2 Jahren zum Sollsatze von 10 Mark, im Alter von
mehr als 2 Jahren zum Zollsatze von 20 Mark für 1 Stück abgelassen werden.
Pferde im Werthe bis 300 Mark das Stück und mit weniger als 1,40 Meter
Stockmaß werden zum Zollsatze von 30 Mark für 1 Stück abgelassen.
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
frei
frei
1/%%
frei
frei
frei
frei
frei
für 1 Stück
90
180
360