— 389 —
593
592
594
5593.
B. Flechtwaaren (mit Ausnahme der Hüte und der
Sparteriewaaren).
Decken:
Fußdecken und Matten, grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt.
andere als grobe Fußdecken und Matten, sowie andere Decken aller
Art, auch mit Unterlagen aus Gespinnstwaaren oder Filtz.
(590/1 1589/90) Korbflechterwaaren und andere Flechtwaaren:
grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt:
aus ungeschälten oder geschälten Ruthen, aus Rohr, Peddig oder
Holzsppnpnnnanan . . . ...
aus anderen Flechtstoffen. . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . ...
andere als grobe, insbesondere alle lackirten, polirten, bronzirten, ver—
goldeten, versilberren
Korbflechterwaaren und andere Flechtwaaren (mit Ausnahme der gepolsterten
Korbmöbel) in Verbindung:
mit Gespinnsten oder Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide,
mit Spitzen, Stickereien, Gespinnstwaaren mit aufgenähter Arbeit,
Sammet oder Plüsch, sammet= oder plüschartigen Geweben oder
zugerichteten Schmuckfedden
mit anderen Gespinnsten oder Gespinnstwaaren oder mit anderen
Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen
Anmerkung zu B. Eine Verbindung mit Holz bleibt auf die Verzollung
ohne Einfluß.
C. Sparterie und Sparteriewaaren.
Sparteeeen
Sparteriewaaren (ausgenommen Hüte):
ohne Verbindung mit anderen Stoffen . ..
in Verbindung mit Gespinnsten oder Gespinnstwaaren ganz oder
theilweise aus Seide, mit Spitzen, Stickereien, Gespinnstwaaren
mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet= oder
plüschartigen Geweben oder zugerichteten Schmuckfedeen
in Verbindung mit anderen Gespinnsten oder Gespinnstwaaren oder mit
anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Lollsätze fallen
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
80
90
200
120