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Fünfzehnter Abschnitt.
Glas und Glaswaaren.
Glasmasse (auch Straß, ungeformt oder in Form roher Klumpen),
Schmelzglas-(Email-) Masse, Glasurmasse, ungefärbt oder gefärbt;
Glasstaub (gemahlenes Glahssss . . . . . . ...
Rohe Stangen und Röhren aus naturfarbigem Glase; Glasröhren und
Glasstängelchen, ohne Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung
und Kunstglasbläserei einschließlich der Herstellung von Kunstglas ge—
braucht werden
(737/40) Hohlglas:
weder gepreßt noch geschliffen, polirt, abgerieben, geschnitten, geätzt oder
gemustert:
naturfarigg . . . ..
weiß (auch halbweiß) durchsichtig, auch mit einzelnen Ringen von
massivem weißen (auch halbweißen) Glase .. ...........
gefärbt oder weiß undurchsichtig, auch mit gefärbtem oder mit
weißem undurchsichtigen Glase überfangen . .
blos mit gepreßten Böden oder durch Schleifen, Pressen u. s. w. ge—
stalteten oder verzierten Stöpseln:
gefärbt oder weiß undurchsichtig, auch mit gefärbtem oder mit weißem
undurchsichtigen Glase überfaunygggen . . ...
andresss .. . . . . . . . . . . . . . ..
in anderer Weise gepreßt, geschliffen, polirt, abgerieben, geschnitten, geätzt
oder gemustert:
gefärbt oder weiß undurchsichtig, auch mit gefärbtem oder mit weißem
undurchsichtigen Glase überfangen . . . . ..
anderres;
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
3
für 1 Doppel-
zentner Roh-
gewicht
2
für 1 Doppel-
zentner
17
30
24