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soweit sie nicht vorstehend genannt sind oder durch die Verbindung
mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen, auch nicht zu den
fein gearbeiteten Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 ge—
hören; Blattzinn (Stanniol), auch gefärbt oder mit unechtem
Blattgolde belgtttttttt . . . . . . . . . ...
Anmerkung zu E. Britanniametall (Legirung von Zinn und Antimon
mit geringen Zusätzen von Zink, Kupfer, Nickel oder Wismuth) und Waaren
daraus werden wie Zinn und Iinnwaaren behandelt.
F. Nickel und Nickellegirungen.
Nickelmetall (Nickel), roh (in Barren oder Stücken, auch gegossen in
Form von Platten oder Rosten, die nur zur Verwendung bei
Vernickelungen auf elektrolytischem Wege geeignet sind), Nickelmünzen
Nickel, geschmiedet oder gewalzt, in Stangen oder Blech; Formgußstücke
und Schmiedestücke in unbearbeitetem Zustade.
Draht:
1 Millimeter oder darüber stark .. . . . . . . . . . . . ... . . . .. . . . ...
weniger als 1 Millimeter stark..... ... .. .. . . .. . . . . . . . . . ...
Röhren, Hülsen, Näpfchen .. .. . . . . . . . .. . . . .. . . .. . . . . . . . . . . ...
Waaren aus Nickel, vorstehend nicht genannt, auch in Verbindung mit
anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuck—
gegenständen u. s. w. der Nr. 887 gehören oder durch die Verbindung
mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen; Blattnickel
Anmerkung zu F. Dem Rickel gleich behandelt werden nur die nickel-
ähnlichen Legirungen aus Nickel mit anderen unedlen Metallen.
G. Kupfer und Kupferlegirungen.
Kupfer, roh (in Scheiben oder sogenannten Rosetten, Blöcken /Hart-
stücken!), Barren oder Platten, in Pulverform u. s. w.)) Kupfermünzen;
Kupferlegirungen,roh»...................................
Stangen, Bleche, Schalen und andere Formstücke, geschmiedet oder ge—
walzt. ..................................................
Zollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
24
frei
12
12
15
30
60
frei
12