Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

— 431 — 
  
  
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
884 Waaren ganz oder theilweise aus vergoldeten unedlen Metallen oder 
Legirungen unedler Metalle, soweit sie nicht besonders ausgenommen 
sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere 
Zollsätze fallen. 17 
885 Waaren ganz oder theilweise aus versilberten unedlen Metallen oder 
Legirungen unedler Metalle, soweit sie nicht besonders ausgenommen 
sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere 
Zollsätze fallen. 120 
Anmerkung zu Nr. 881 bis 885. Mit Gold oder Silber belegte (plattirte) 
Waaren werden wie vergoldete oder versilberte verzollt. 
886 Ulnechtes Blattgold und unechtes Blattsilber (unechter Gold= und Silber- 
schaummm..... . . . . .. 120 
887 JSchmuck-, Zier- und sonstige Luxusgegenstände ganz oder theilweise aus 
unedlen Metallen oder aus Legirungen unedler Metalle, fein gearbeitet 
und entweder vernirt oder vernickelt oder in Verbindung mit Alabaster, 
Marmor, Serpentinstein, Schmelz, Halbedelsteinen, nachgeahmten Edel- 
steinen, Gemmen oder Kameen aus Halbedelsteinen oder nachgeahmten 
Edelsteinen, Pasten oder dergleichen; Zellenschmelzarbeiten (sogenannte 
Cloisonneewaaren)) Perlen aus unedlen Metallen oder aus Legirungen 
unedler Metalle, vernickelt oder vernirt; Waaren aus unedlen Metallen 
oder aus Legirungen unedler Metalle in derartiger Verbindung mit 
Gespinnstfäden, daß sie ohne Weiteres als Schmuck getragen werden 
können................................................ 17 
Anmerkung. Bei Zellenschmelzarbeiten bleiben Stege aus edlen Metallen 
ohne Einfluß auf die Verzollung. 
888 Gespinnste aus unedlen Metallen oder aus Legirungen unedler Metalle 
(ausgenommen Aluminiumgespinnst), sowie Tressenwaaren (Besätze, 
Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaaren 
(auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus solchen Ge- 
spinnsten ohne Beimischung von anderen Gespinnsten, wenn der Kern 
besteht: 
ganz oder theilweise aus Seide, künstlicher Seide oder Floretseide 150 
aus anderen Spinnstofen . . . .. 150 
889 JBlankscheite (Planchetts), Miederfedern und ähnliche Waaren aus unedlen 
Metallen oder aus Legirungen unedler Metalle, ganz oder theilweise 
mit Gespinnsten oder Gespinnstwaaren übersponnen oder überzogen 120 
S1 
C1 
  
  
Reichs Gesetzbl. 1902. 91
	        
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