Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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Anlage B zum Wahlreglement. 
Verhandelt den tn 19.— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Behufs der auf heute anberaumten Wahl eines Abgeordneten zum Reichs- 
tage des Deutschen Reichs für den .. u Wahlkreis 
des .. &rGpEP22H. — 
war 
in dem aus der Ortschaat. 
#mimmd. ) 
2##m bestehenden Wahlbezirke Nr. 
(des Amtess. ..... 
E"indemWahlbczirkeNr...».....................................................-........... - E 
25 (des Fleckensss. — 
*2der Gemeinded - 
dder unterzeichnete E— — 
  
  
  
zum Wahlvorsteher ernannt. 
Dieser hatte aus der Zahl der Wähler zum Protokollführer den 
  
  
  
  
  
  
  
  
und zu Beisitzern 
1. 
2.»..........................................................·....·.....·..................................··.....-...........·............... .. 
3.........·...........·................·..»......·......·.....................·............................................................................................... .. 
4—...................................................·.............. ..." 
5-.................. ...- 
G. ........ —- 
  
  
  
ernannt und zwei Tage vor dem Wahltermin eingeladen, beim Beginne de 
Wahlhandlung zur Bildung des Wahlvorstandes zu erscheinen. . 
Dieselben hatten sich eingefunden, und der Wahlvorsteher eröffnete die 
Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags damit, daß er dieselben mittels Hand- 
schlags an Eidesstatt verpflichtete. 
Auf dem Tische, an welchem der Wahlvorstand Platz nahm, wurde ein 
verdecktes Gefäß zum Hineinlegen der Stimmzettel (Wahlurne) aufgestellt, nachdem 
sich der Wahlvorstand überzeugt hatte, daß die Wahlurne leer sei. 
Damit der Wähler unbeobachtet seinen Stimmzettel in den Umschlag 3u 
stcckcn«vermocl)tc,war»·,·............... 
  
  
  
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–. 
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