Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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Reichs-Gesetzblatt. 
No. 31. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 315. 
  
  
  
(Nr. 2974.) Bekanntmachung, betreffend Anderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrs- 
A ordnung. Vom 13. Juni 1903. 
Auf Grund des Artikel 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrat folgende 
Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung beschlossen: 
I. Hinter Nr. XXVI ist folgende Nummer einzuschalten: 
XXVIa. 
1. (1) Cyankalium und Cyannatrium in fester Form sind in 
dichten, von festem, trockenem Holze gefertigten doppelten Fässern mit 
Einlagereifen oder in ebenso beschaffenen doppelten Kisten mit Um- 
fassungsbändern zur Beförderung aufzugeben. Die inneren Behälter 
müssen mit dichtem Stoffe ausgekleidet und so beschaffen sein, daß 
ungeachtet der beim Transport unvermeidlichen Erschütterungen, 
Stöße usw. kein Staub vom Inhalte hindurchdringen kann. Statt 
der inneren Holzgefäße können auch verlötete Metallgefäße verwendet 
werden. Die Verwendung dicht verschlossener Gefäße aus Glas oder 
Steinzeug anstatt der inneren Holzgefäße ist zulässig, wenn diese Ge- 
fäße in starke Holzkisten mit Heu, Stroh oder anderen geeigneten 
Verpackungsstoffen fest verpackt sind. 
(2) Unter den vorstehenden Bedingungen (Abs. 1) können auch 
mehrere Gefäße zu einem Frachtstücke vereinigt werden. 
2. (1) Cyankaliumlauge und Cyannatriumlauge werden zur Be- 
förderung nur zugelassen: 
a) in dichten, mit guten Verschlüssen versehenen eisernen Behältern, 
die in festen Holz= oder Metallkisten in Kieselguhr, Sägemehl 
oder andere aufsaugende Stoffe eingebettet sind, 
oder 
b) in besonders dazu eingerichteten Kesselwagen. Die Kessel müssen 
doppelwandig und vollkommen dicht sein; sie dürfen an den 
unteren Teilen keine Offnungen (Hähne, Ventile oder dergleichen) 
haben. Die Offnungen am Kessel müssen abgedichtet, verschlossen 
und durch fest eingeschraubte Metallkappen geschützt sein. 
Reichs- Gesetzbl. 1903. 51 
Ausgegeben zu Berlin den 18. Juni 1903.
	        
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