Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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2. Die Nummern 11, 27, 46, 56, 70, 83 und 90 lit. b sind ge- 
strichen, nachdem die daselbst aufgeführten Eisenbahnen in das 
Eigentum und in den Betrieb der Königlich Preußischen Staats- 
eisenbahnen übergegangen sind. 
3. Bei Nr. 90 sind die Buchstaben c bis k in b bis e abgeändert. 
4. Hinter Nr. 130 ist nachgetragen: 
131. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke 
von der niederländisch-deutschen Grenze bei Alstätte bis Ahaus. 
II. Unter „Österreich und Ungarn. I. A.“ 
In Nr. 17 ist nachgetragen 
g) Kühnsdorf—Eisenkappel. 
Die bisherigen Buchstaben g und h sind in h und i abgeendert. 
III. Unter „Niederlande.“ ist in der Anmerkung am Schlusse hinter Nr. 130 
noch 131 hinzugefügt. 
IV. Unter „Rußland. C.“ haben die Nummern 35 und 36 folgende Fassung 
erhalten: 
35. bei Prostken bis Grajewo, 
36. bei Illowo bis Mlawa. 
Berlin, den 15. August 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
  
(Nr. 2987.) Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Noten der 
Landständischen Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz. 
in Bautzen. Vom 17. August 1903. 
Nachdem die Landständische Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums 
Oberlausitz zu Bautzen auf das Recht, Banknoten auszugeben, verzichtet hat, hat 
der Bundesrat auf Grund des § 6 des Bankgesetzes vom 14. Mätz 1875 
(Reichs-Gesetzbl. S. 177) den Aufruf und die Einziehung der von dieser Bank
	        
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