Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

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II. Unter Österreich und Ungarn. II. Ungarn. ist gestrichen 
10. Lokalbahn Eperjes— Bärtfa. 
Berlin, den 3. Juni 1904. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
  
(Nr. 3047.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 
7. Juni 1904. 
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ord- 
nung für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme 
ich, daß im Vordrucke des Kontrollzettels zum Militärfahrscheine (M. Tr. O. 
Anlage IV) zwischen den ersten und zweiten Absatz einzufügen ist: 
Wird die Abnahme unterlassen, so hat der Inhaber den Zettel 
an den Stationsbeamten abzugeben. 
Bei freiwilliger Unterbrechung der Fahrt ist der Zettel beim Ver- 
lassen der Station gegen Aushändigung eines vom Stationsbeamten 
ausgestellten Empfangsscheins abzugeben. Bei der demnächstigen Fort- 
setzung der Fahrt wird der Zettel gegen Rückgabe dieses Scheines wieder 
ausgehändigt. 
Berlin, den 7. Juni 1904. 
Der Reichskanzler. 
Graf von Bülow. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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