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Bezirke, auf welche die Ausnahme
Bezeichnung der Werkstätten. ausgedehnt wird.
Korbmacher und flechter, sonstige Flechterei. Sachsen: Kreishauptmannschaft Dresden.
Herstellung künstlicher Blumen. Sachsen: Kreishauptmannschaften Bautzen und
Chemnitz; Baden: Bühl und Umgegend sowie
Walldürn und Umgegend.
Berlin, den 11. Juni 1904.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Graf von Posadowsky.
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(Nr. 3064.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 14. Juli 1901.
D. Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Übereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (IX. Ausgabe 1904, Reichs-
Gesetzbl. von 1904, S. 35) ist unter „Deutschland. A. II. Privateisen-
bahnen unter eigener Verwaltung“) wie folgt, abgeändert worden:
1. Mit Wirkung vom 6. August d. J. ist in Ziffer 82 eingeschaltet:
a. Hetzbach-Beerfelden,
Die jetzigen Buchstaben a bis h dieser Ziffer sind in b bis i abge-
ändert.
2. Als neue Ziffer ist nachgetragen:
57a. Mödrath—Liblar—-Brühler Eisenbahn.
Auf diese Bahn findet das Übereinkommen erst Anwendung, wenn auf
ihr der Nebenbahnbetrieb eingerichtet sein wird.
Berlin, den 14. Juli 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Misani.