Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

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das Kaliber in Millimeter, 
die Weite des Patronenlagers in Millimeter; 
auf der Patronenlagerwalze: 
das Zeichen für die Probe der kleinen Waffen ##S'Etienne 
II. Die Prüfungszeichen der Probierbank für Handfeuerwaffen zu Paris 
werden als den deutschen Prüfungszeichen gleichwertig anerkannt, insoweit 
die nachstehend aufgeführten Handfeuerwaffen die dabei angegebenen 
Prüfungszeichen tragen: 
1. Ein= oder mehrläufige Gewehre für Schrotschuß — unter Ausschluß 
der Gewehre mit ganz oder teilweise gezogener Würgebohrung —— 
auf jedem Laufe: 
das Zeichen für die verschärfte Probe der fertigen und zu- 
sammengestellten Läufe (, 
das Zeichen für die verschärfte Probe der fertigen Waffen  , 
das Kaliber in Millimeter, 
bei Hinterladern außerdem die Weite des Patronenlagers in 
Millimeter; 
auf dem Verschlusse: 
das Zeichen für die verschärfte Probe der fertigen Waffen ### 
2. Ein= oder mehrläufige Terzerole, deren Kaliber weniger als 
8 Millimeter oder mehr als 13,4 Millimeter beträgt: 
auf jedem Laufe: 
das Zeichen für die Probe der kleinen Waffen 8, 
das Kaliber in Millimeter, 
bei Hinterladern außerdem die Weite des Patronenlagers in 
Millimeter; 
auf dem Verschlusse: 
das Zeichen für die Probe der kleinen Waffen #. 
3. Revolver: 
auf dem Laufe: 
das Zeichen für die Probe der kleinen Waffen  
das Kaliber in Millimeter, 
die Weite des Patronenlagers in Millimeter; 
auf der Patronenlagerwalze: 
das Zeichen für die Probe der kleinen Waffen  
Berlin, den 15. Juli 1904. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf von Posadowsky. 
——•.— 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
	        
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