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Hauptbahnen. Nebenbahnen.
Bremstafel für Nebenbahnen.
—
Auf Neigungen Bei einer Fahrgeschwindigkeit von
P 10 15 20 25 30 35 40 45 50
om
von Verhältnis Kilometer in der Stunde
55 müssen von je 100 Wagenachsen gebremst werden können
6 7 9 12 14
6 8 10 13 1518 22
7 9 11 14 16 19 23
8 10 12 15 17 20 25
9
—
=
S
———..Ü.——
3329 3 388 4 48 54 60 (70) (79)
40 1: 25 39 44 50 56 64 (/70) — ——
Bemerkung. Als bedient gilt eine Bremse, wenn sie von einem zugbegleitenden
Beamten oder (bei durchgehenden Bremsen) von dem Lokomotivführer in Tätigkeit
gesetzt werden kann.
(2) Für Geschwindigkeiten und Neigungen zwischen den in den Tafeln auf-
geführten sind die Bremswerte durch Zwischenschaltung zu ermitteln.
(3) Bei Zählung der Wagenachsen und bei Feststellung der Bremsachsen ist
eine unbeladene Güterwagenachse als halbe Achse zu rechnen. Als unbeladen gilt
eine Güterwagenachse nur dann, wenn der Wagen keinerlei Ladung trägt. Die
Achsen von Personen-, Post- und Gepäckwagen) von kalt laufenden Lokomotiven und
leer laufenden Tendern sind voll in Ansatz zu bringen.
(4) Ein bei der Berechnung der Bremsachsen sich ergebender Bruchteil ist voll
zu rechnen.
(5) Die Anzahl der Bremsachsen muß in jeder Neigung (Steigung oder Ge-
fälle) der Geschwindigkeit entsprechen, die ein Zug dort bei Einhaltung der kürzesten
Fahrzeit (§ 66 (11) erreichen darf. Für eine Strecke, die ohne Wechsel in der Brems-
besetzung durchfahren wird ist die die meisten Bremsachsen erfordernde Neigung maß-