Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

101 — 
  
Nummern 
bes russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
im 
Rubeln. Kopeken. 
  
(aus 158) 
aus 160 
161 
  
Schmiedeeisen, Stahl, Kupfer, Kupferlegie- 
rungen oder anderen in Nummer 143 ge- 
nannten Metallen und Metallegierungen, in 
Fassungen aus gewöhnlichen Stoffen; Echeren 
und Pinzetten, mit glatten oder gezähnten 
Schneiden; Messerklingen) Gabeln ohne Hefte, 
fertig oder nichtt 
Anmerkung zu Punkt 1. Messer und Gabeln 
mit Heften aus gewöhnlichen Stoffen werden 
nach Deesem Punkte mit 20 Rubeln 40 Kopeken 
verzollt. 
2. dieselben Gegenstände, vergoldet oder versilbert, 
auch mit vergoldeter oder versilberter Fassung, 
sowie in Fassungen aus plattiertem Silber, 
Schildpatt, Perlmutter, natürlichem und 
fossilem Elfenbein, oder wenn diese Stoffe, 
Gold und Silber inbegriffen, als Verzierungen 
an Fassungen aus gewöhnlichem Stoffe an- 
gebracht sndddg 
2. Strohhäckselmesser, Schaufeln, Spaten, Gabeln, 
Harken, Erdhauen, Hacken, Kreuzhauen und 
Pikel .... . .. 
Anmerkung. Große Gabeln aller Art, wie 
z. B. Gabeln zum Ausheben von Rüben, Mistgabeln 
usw. werden nach dieser Nummer verzollt. 
  
i dV 
  
  
  
  
1. Feilen, Raspeln, auch Kluppen, Gewinde— 
bohrer und Schraubenbacken 
2. Werkzeug jeder Art — außer dem in 
Punkt 1 dieser Nummer (161) genannten, 
sowie dem unter Nummer 158 fallenden — 
auch mit Teilen aus anderen gewöhnlichen 
Stofen ..... ... 
  
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
17“ 
  
20 40 
60 — 
 
	        
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