Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 125 — 
 
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
in 
Rubeln. Kopeken. 
  
aus 209 
  
Wäsche und Kleider in fertigem oder in halbfertigem 
Zustande: 
1. Wäsche aller Art aus baumwollenen, leinenen 
oder wollenen Geweben, gezeichnet, aber ohne 
andere Verzierungen und Ausputz. . . .  
Wäsche jeder Art (außer seidener und halb- 
seidener, die nach Punkt 6 dieser Nummer (209) 
verzollt wird), mit Ausputz von Spitzen, 
Einsätzen und dergleichen, auch mit Stickerei 
3. Männerkleider, auch mit Ausputz: 
à) aus Baumwollen-, Leinen= oder Hanf- 
geweben 
b) aus Wollengeweben 
Frauen- und Kinderkleider und andere nicht 
besonders genannte Bekleidungsgegenstände 
aus Geweben aller Art, außer seidenen oder 
halbseidenen: 
à) fertige, ohne den unter lit. b dieses 
Punktes genannten Ausputz .... . ... 
b) mit Ausputz aus Bändern, Sammet, 
Pelzwerk, Spitzen, Stickerei, dessen Menge 
nicht die des Kleiderstoffs selbst übertrifft 
. dieselben Kleider aus zwei und mehr Geweben 
— von denen eines aus Seide oder Halbseide 
besteht und an Menge das andere Gewebe 
nicht übertrifft —, auch mit Ausputz 
nicht besonders genannte Kleider jeder Art und 
andere Bekleidungsgegenstände (für Männer, 
Frauen und Kinder) aus Sammet, Halb- 
  
Pfund 
Pfund 
Pfund 
Pfund 
Pfund 
Pfund 
Pfund 
20“ 
  
2 70 
3 60 
S dL 
 
	        
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