Artikel
des deutschen Zollsatz
Zolltarifs
vom Bezeichnung der Waren. Einheit. in
25. Dezember Mark.
1902.
75 Bau- und Nutzholz, in der Längsrichtung beschlagen oder
anderweit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert; auch
gerissene Späne und in anderer Weise als durch Reißen
hergestellte Klärspäne:
hart...................................... 100 kg 0,24
1 Festmeter 1,92
weich . . . . . .. 100 kg 0,24
1 Festmeter 1,44
76 Bau- und Nutzholz, in der Längsrichtung gesägt oder in
anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt:
hart...................................... 100 kg 0,80
1 Festmeter 6,40
weich 100 kg 0,80
1 Festmeter 4,80
80 Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auch auf nicht
mehr als einer Längsseite gesägt, nicht gehobelt:
aus hartem Holze . .. 100 kg 0,24
1 Festmeter 1,92
aus weichem Holze . . .. 100 kg 0,24
1 Festmeter 1,44
Anmerkung zu den Nummern 74, 75, 76 und 80.
Die Verzollung des in diesen Nummern genannten Holzes kann
nach Wahl des Einbringers nach Gewicht für 1 Doppel-
zentner oder nach Maß für das Festmeter erfolgen.
aus 100 Pferde:
im Werte bis 1000 Mark das Stück ... für 1 Stück 72
Anmerkung. Pferde im Werte bis 300 Mark das
Stück und mit weniger als 1,40 Meter Stockmaß werden
zum Zollsatze von 30 Mark für 1 Stück abgelassen.
106 Schweine 100 kg 9
Lebendgewicht
Reichs-Gesetzbl. 1905. 22