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B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Französischer Verwaltungen.
6. Die von der französischen Paris -Lyon-Mittelmeerbahn betriebene Strecke
von der italienisch-französischen Grenze bei Ventimiglia bis Ventimiglia.
II. Schweizerischer Verwaltungen.
7. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch- schweize-
rischen Grenze bei Pino bis Luino.
III. Osterreichischer Verwaltungen.
8. Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze bei
Pontafel bis Pontebba.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Österreich, Ziffer 23, 24, 25, 26.
Frankreich, Ziffer 28.
Schweiz, Ziffer 32.
Luxemburg.
A. Von luxemburgischen Derwaltungen betriebene Bahnen und
Bahnstrecken.
1. Prinz Heinrich-Bahn.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Verwaltungen befinden.
Deutscher Verwaltungen.
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämt-
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Belgien, Ziffer 11.
Reichs-Gesetzbl. 1905. 27