Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb 
auswärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Französischer Verwaltungen. 
6. Die von der französischen Paris -Lyon-Mittelmeerbahn betriebene Strecke 
von der italienisch-französischen Grenze bei Ventimiglia bis Ventimiglia. 
II. Schweizerischer Verwaltungen. 
7. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch- schweize- 
rischen Grenze bei Pino bis Luino. 
III. Osterreichischer Verwaltungen. 
8. Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach 
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze bei 
Pontafel bis Pontebba. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Österreich, Ziffer 23, 24, 25, 26. 
Frankreich, Ziffer 28. 
Schweiz, Ziffer 32. 
    
Luxemburg. 
A. Von luxemburgischen Derwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
1. Prinz Heinrich-Bahn. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb 
auswärtiger Verwaltungen befinden. 
Deutscher Verwaltungen. 
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämt- 
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Belgien, Ziffer 11. 
  
Reichs-Gesetzbl. 1905. 27
	        
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