Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

 
  
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Niederlande. 
Von niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Babnstrecken. 
1. Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen. 
2. Holländische Eisenbahngesellschaft. 
3. Niederländische Zentral-Eisenbahngesellschaft. 
4. Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahngesellschaft. 
5. Nord- Friesische Lokalbahngesellschaft. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb 
 
 
auswärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
6. Die von den Großherzoglich Oldenburgischen Staatsbahnen betriebene 
Strecke von der deutsch-niederländischen Grenze bei Neuschanz bis Neuschanz. 
Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken 
von der deutsch-niederländischen Grenze: 
7. bei Borken bis Winterswyk. 
8. bei Bocholt bis Winterswyk. 
 
 
 
 9. bei Straelen bis Venlo. 
10. bei Kaldenkirchen bis Venlo. 
11. bei Dalheim bis Vlodrop. 
II. Belgischer Verwaltungen. 
12. Die von der Mecheln-Terneuzen-Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke 
von der belgisch -niederländischen Grenze bei La Clinge bis Terneuzen. 
13. Die von der Gent-Terneuzen-Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke 
von der belgisch-niederländischen Grenze bei Selzaete bis Terneuzen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von niederländischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 123, 124, 125, 126, 127, 128. 
Rumänien. 
Königlich Rumänische Staatseisenbahnen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von der rumänischen Ver- 
waltung im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Österreich, Ziffer 54.
	        
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