Artikel
des allgemeinen
Tarifs.
— 311 —
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
Zollsatz
in Lei.
aus 759
aus 765
769
770
771
772
785
813
Wand= und Standuhren, sowie ihre Bestandteile:
a) einfache, aus gewöhnlichen Stoffen, ohne Ziselierung
Anmerkung: Sogenannte Schwarzwälder Uhren, bei
welchen sich das Werk in einem Holzgestelle befindet, und Uhren
nach amerikanischem System, beide Arten in Gehäusen, sei
es aus Holz, auch bemalt, gebeizt oder geschnitzt, sei es aus
Weißblech, Messing oder anderen unedlen Metallen, auch
bemalt, poliert oder vernickelt; — alle diese Uhren nicht in
Verbindung mit Perlmutter, Elfenbein, Schildpatt, Edel.
metallen, Edel. oder Halbedelsteinen werden mit 75 Lei verzollt.
Als Uhren nach amerikanischem System sind hierunter
diejenigen Uhren von gewöhnlicher Ausführung begriffen,
bei welchen sich das Werk zwischen zwei durchbrochenen Metall-
scheiben (Gitterplatinen) befindet, einschließlich solcher Uhren,
welche statt des Pendels eine Unruhe haben.
Flügel und Orchestrions . ...
Pianinos und Harmoniums . ..
Spielwaren aus Holz, Blei oder Stein, wobei diese Stoffe auch
untereinander oder mit Eisen verbunden oder angestrichen sein
dürfen, jedoch nicht in Verbindung mit anderen Stoffen und
ohne Triebwerk . . . . ...
Dieselben, mit Triebwerk oder in Verbindung mit gewöhnlichen
Stoffen ....
Spielwaren aus Papier, Pappe, Steingut, Porzellan, Glas,
Kautschuk, Zelluloid oder Kupfer, auch in Verbindung mit
anderen gewöhnlichen Stoffen oder mit Triebwerk
Dieselben, in Verbindung mit feinen Stoffen
Salmiakgeist, Atzkali, Eisenoxyd, Bleioxyd (Bleiglätte), Zinnoxyd,
Zinndioxyd, Kupferoxyd, Zinkoxyd, Lithopon, Zinkolith,
Magnesiumoxyd (gebrannte Magnesia
Alle Alkoholate und anderweit nicht genannten Präparate mit
Alkohol oder Äther zur Verwendung als Heilmittel
100 kg
1 k
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50
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