Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
Artikel 
des allgemeinen 
Tarifs. 
— 311 — 
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
in Lei. 
  
aus 759 
aus 765 
769 
770 
771 
772 
785 
813 
  
Wand= und Standuhren, sowie ihre Bestandteile: 
a) einfache, aus gewöhnlichen Stoffen, ohne Ziselierung 
Anmerkung: Sogenannte Schwarzwälder Uhren, bei 
welchen sich das Werk in einem Holzgestelle befindet, und Uhren 
nach amerikanischem System, beide Arten in Gehäusen, sei 
es aus Holz, auch bemalt, gebeizt oder geschnitzt, sei es aus 
Weißblech, Messing oder anderen unedlen Metallen, auch 
bemalt, poliert oder vernickelt; — alle diese Uhren nicht in 
Verbindung mit Perlmutter, Elfenbein, Schildpatt, Edel. 
metallen, Edel. oder Halbedelsteinen werden mit 75 Lei verzollt. 
Als Uhren nach amerikanischem System sind hierunter 
diejenigen Uhren von gewöhnlicher Ausführung begriffen, 
bei welchen sich das Werk zwischen zwei durchbrochenen Metall- 
scheiben (Gitterplatinen) befindet, einschließlich solcher Uhren, 
welche statt des Pendels eine Unruhe haben. 
Flügel und Orchestrions . ... 
Pianinos und Harmoniums . .. 
Spielwaren aus Holz, Blei oder Stein, wobei diese Stoffe auch 
untereinander oder mit Eisen verbunden oder angestrichen sein 
dürfen, jedoch nicht in Verbindung mit anderen Stoffen und 
ohne Triebwerk . . . . ... 
Dieselben, mit Triebwerk oder in Verbindung mit gewöhnlichen 
Stoffen .... 
Spielwaren aus Papier, Pappe, Steingut, Porzellan, Glas, 
Kautschuk, Zelluloid oder Kupfer, auch in Verbindung mit 
anderen gewöhnlichen Stoffen oder mit Triebwerk 
Dieselben, in Verbindung mit feinen Stoffen 
Salmiakgeist, Atzkali, Eisenoxyd, Bleioxyd (Bleiglätte), Zinnoxyd, 
Zinndioxyd, Kupferoxyd, Zinkoxyd, Lithopon, Zinkolith, 
Magnesiumoxyd (gebrannte Magnesia 
Alle Alkoholate und anderweit nicht genannten Präparate mit 
Alkohol oder Äther zur Verwendung als Heilmittel 
  
100 kg 
1 k 
0# 
  
150 
25 
50 
50 
50 
150
	        
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