Nummer
des deutschen
— 333 —
Benennung der Gegenstände
Zollsatz für 1
allgemeinen Doppelzentner
Tarifes Mark
aus 208 Milch in Blöcken von mindestens 10 Kilogramm Gewicht, auch zum
Schutze gegen die Einwirkung der Luft mit Kakaobutter oder anderen
pflanzlichen Fetten überzogen) zur Schokoladenfabrikation, auf Erlaub-
nisschein unter Überwachung der Verwendung:
ohne Zusatz von Zucker oder mit einem solchen Zusatz, der 40 vom
Hundert nicht überschreitet ... 15
mit einem größeren Zusatz von Zucker . .. 25
aus 216 Artischocken und Tomaten, für den feineren Tafelgenuß zubereitet;
Aprikosen, Pflrsiche, Kirschen, für den feineren Tafelgenuß zubereitet,
mit Zucker, ohne Alkohol . . . .. .. 40
aus 219 Milch, eingedickt (Sirupmilch) unter Ausschluß der getrockneten Milch)
ohne Zusatz von Zucker, in luftdicht verschlossenen Behältnissen 20
Anmerkung zu den Nrn. 133 und 219. Milch und Rahm,
entkeimt (sterilisiert) oder peptonisiert, in luftdicht verschlossenen Behält-
nissen, werden zollfrei zugelassen.
aus 228 Gips (schwefelsaurer Kalk), auch gebrannt, gemahlen .. frei
aus 233 Rohe Schieferplatten, roher Tafelschiefer ... 1
aus 234 Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen), roh oder bloß
roh behauen, auch gesägt, jedoch an nicht mehr als drei Seiten) oder
in nicht gespaltenen, nicht gesägten (geschnittenen) Platten frei
aus 210 Asphalt, fester . . . . . . ... frei
aus 254 Türkischrotöl in Fässern oder anderen größeren Behältnisen . . 3
293 Chlorsaures Kali (Kaliumchlorat), nicht in Hülsen oder Kapseln ein-
gehend. . ... frei
aus 316 Kalziumkarbid .. . . . . .. ................. frei
aus 317 Tannin, fest, und Gallussäure . . . . . . ... frei
Ferrosilicium, mit einem Siliciumgehalt von 25 vom Hundert oder
darüber . . . . . . . ... frei
319 Anilin- und andere im allgemeinen Tarif nicht besonders genannte
Teerfarbstoffe . . . ... frei
aus 375 Gelatine, auch gefärbt 3