Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
— nicht in Kübeln oder Töpfen:
209 — — ohne Wurzelballen 4.—
210 — — mit Wurzelballen . . . . .... . 3.—
211 Laub, Schilf, Stroh, Spreu, Torfstreue...................... frei
220 Feld-, Wald- und Gartengewächse, frisch, sofern sie nicht unter vor-
stehende Positionen des allgemeinen Tarifes, oder unter Kategorie I
desselben, Nahrungs- und Genußmittel, fallen .... frei
Brennholz, Reisig, Holzborke:
221 Laubholz . .. . .. —. 02
222 — Nadelholz —. 02
223 Torf, Lohkuchen . .. —. 02
224 Holzkohlen ... . ... —.10
Bau- und Nutzholz:
— roh:
229 — — Laubholz . . .. .. ..... . . .. —. 15
230|— — Nadelholz . ..... . .. . . ... —. 15
— mit der Axt beschlagen (roh behauen):
231 — — Laubholz .. . .. . .. .. .. . .. . . . . . . . . . . . . . —.20
232 — — Nadelholz .. .. . . . ... —. 20
— in der Längenrichtung gesägt oder gespalten, auch fertig behauen:
— — anderes aller Art, d. h. anderes als Schwellen:
235 — — — eichenes .. .. .. .. . . ... —.60
236 — — — anderes Laubholz ... . .. .......... . ... . . . . . . . . . .. 1.—
238 — Rebstecken, auch zugespitzt; Reifholz. .. . . ........ .... .... —. 20
239 — — Faßholz, gespalten frei
241 Fourniere aller Art 3.50
248 Gewöhnliches Verpackungsmaterial (Packkisten, Packfässer u. dgl.) aus
weichem Holz, für trockene Gegenstände; Holzwolle 2.—
249 Naben, Landenbäume und Felgen, unfertig, nur gesägt oder gespalten 1.50.