Nummer des Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
Korbmöbel:
278 — aus Flechtweiden, Haselruten u. dgl. 15.—
— aus andern Materialien:
279 — — nicht in Verbindung mit Textilstoffen 30.—
280 — — in Verbindung mit Textilstoffen oder gepolstert .. ... ... ... 60.—
NB. zu den Nrn. 278.280. Unter Korbmöbeln sind alle Gestell-
arbeiten verstanden, welche sich als Korbmacherwaren qualifizieren, wie
Arbeitsständer, Blumentische, Etageren, Notenständer, Sessel, usw.
Bürstenbinderwaren:
— Bürstenhölzer:
281— — vorgearbeitet, auch gelocht . . . . .. . . ... 6. —
282 — — fertig. . .. . ... .. . .. ........ .. .. .. . .. .... .. . .. . . . .. 30.—
283 — Pinsel aller Art .... . .. . ...... .. .. .. .. ... .. .-.. .. .. . .. 15—
284a — Stahldrahtbürsten .... ...... ..... ... . .. .... . ..... . . . . .. 20. —
— andere, auch in Verbindung mit andern Materialien:
284b — — . . . . .. .. . . .. .. . . . . . . ... .. . . . .. ...... . .. . . . . .. 35.—
285 — — gebeizt, poliert, lackiert, usw. 65.—
Faserstoffe zur Papierfabrikation:
289 — auf mechanischem Wege hergestellt (Holzschliff, Holzmehl), naß oder
trocken; Lumpenhalbstoff . . . . . . . . . .. 1.50
— auf chemischem Wege hergestellt Zellulose, Stroh-, Alfastoff u. dgl.),
naß oder trocken:
290 — — ungebleicht. 1.75
291 — — gebleicht 2.25
Packpapiere:
293 beidseitig rauh, im Gewicht von 100 bis und mit 400 g
per qm. . . . . ... 5.—
294 — im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt, auch geölt. 7.—
295 -- Wellpapiere . . . . . . .. 8. —
296|— Patentpacking u. dgl. 8. —