Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
655 Backsteine, glasiert 1.50
Patten und Fliesen:
— einfarbig, glatt oder gerippt:
656 — — roh oder engobiert; Pflastersteine (Klinker) —.50
657 — — gedämpft, geschiefert, geteert: . ... 2.—
658 glasiert. . . . . . . . ... 3.—
659 — mehrfarbig, bemalt, bedruckt, inkrustiert, mit erhabenen oder ver-
tieften Verzierungen . .. . . . . . ... 6. —
660 Backsteine, Röhren, Platten, usw.: feuerfest und säurefest —.30
Röhren, roh oder glasiert:
661 — Drainröhren . . . . .. —.50
662 — andere; Röhrenformstücke. . . . . . . .. . .. ....... ........ . . ... 2.50
663 Architektonische Verzierungen; Terrakotten für Architektur und Gärten 2.—
664 Kunstgebilde aus Terrakotta, auch roh, wie Statuen, Tierfiguren,
Vasen, Urnen, usw. ..... . . ... 16.—
665 Gasretorten .. ... .. .. 2.50
666 Tiegel, Muffeln, Kapseln .. 2.—
667 Ofenkacheln aller Art .. .. . . . .. .. .. .. . . . . .. . . . . . 10.—
668 Kachelöfen, aufgesetzt; Eisenöfen mit Kachel- oder Fliesenverkleidung 10.—
Steinzeug.
Platten und Fliesen:
669 — roh (naturfarbig), aus einerlei Masse und von einerlei Farbe 1.25
— einfarbig, glatt oder gerippt, sowie solche aus mehrerlei Masse und
von mehrerlei Farbe:
670 — geschiefert, geschliffen . .. 2.—
Anmerkung zu Nr. 670. Unter diese Nummer fallen auch
solche ein- und mehrfarbige, nicht glasierte Steinzeugplatten, deren
Oberfläche durch beim Formen vorgenommene Einkerbungen in mosaik-
artige Felder zerlegt ist (sogenannte römisch- imitierte Platten).