Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
  
Nummer des  
                                                                                                                                                  Zollansatz für 
schweizerischen               Benennung der Gegenstände                                               100 kg 
allgemeinen Tarifes                                                                                                               Franken 
655 Backsteine, glasiert 1.50 
Patten und Fliesen: 
— einfarbig, glatt oder gerippt: 
656  — — roh oder engobiert; Pflastersteine (Klinker) —.50 
657 — — gedämpft, geschiefert, geteert: . ... 2.— 
658  glasiert. . . . . . . . ... 3.— 
659  — mehrfarbig, bemalt, bedruckt, inkrustiert, mit erhabenen oder ver- 
tieften Verzierungen . .. . . . . . ... 6. — 
660  Backsteine, Röhren, Platten, usw.: feuerfest und säurefest —.30 
Röhren, roh oder glasiert: 
661  — Drainröhren . . . . .. —.50 
662  — andere; Röhrenformstücke. . . . . . . .. . .. ....... ........ . . ... 2.50 
663 Architektonische Verzierungen; Terrakotten für Architektur und Gärten 2.— 
664 Kunstgebilde aus Terrakotta, auch roh, wie Statuen, Tierfiguren, 
Vasen, Urnen, usw. ..... . . ... 16.— 
665  Gasretorten .. ... .. .. 2.50 
666 Tiegel, Muffeln, Kapseln .. 2.— 
667 Ofenkacheln aller Art .. .. .  .  . .. .. .. .. . . .  . .. .  . . . .  10.— 
668 Kachelöfen, aufgesetzt; Eisenöfen mit Kachel- oder Fliesenverkleidung 10.— 
Steinzeug. 
Platten und Fliesen: 
669  — roh (naturfarbig), aus einerlei Masse und von einerlei Farbe 1.25 
— einfarbig, glatt oder gerippt, sowie solche aus mehrerlei Masse  und 
von mehrerlei Farbe: 
670 — geschiefert, geschliffen . .. 2.— 
  
Anmerkung zu Nr. 670. Unter diese Nummer fallen auch 
solche ein- und mehrfarbige, nicht glasierte Steinzeugplatten, deren 
Oberfläche durch beim Formen vorgenommene Einkerbungen in mosaik- 
artige Felder zerlegt ist (sogenannte römisch- imitierte Platten). 
 
	        
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