— 388 —
Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
743 —-—genietet.......................................... 3.—
744 — andere; Flanschen zu Röhren . . . . . . . . . . . .. 3.—
Röhrenverbindungsstücke:
745 — roh (schwarz), blank, getrommelt, gemennigt, geteert 6.—
746 — verzinkt, verzinnt, vernickelt, verkupfert, usw. 8.—
Werkzeuge, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt:
747 — Uhremmacherwerkzeuge . . . . .. 25. —
— Feilen und Raspeln, mit Hiebflächenlänge von:
748 — — 35 cm und darüber .. 12.—
749 — — 16 bis auf 35 cm . ... 18.—
750 — — weniger als 16 cm . ... 30.—
751 - Sensen, Sicheln, Gabeln .. 7.—
Anmerkung zu Nr. 751. Unter diese Nummer fallen auch
bronzierte, polierte, vernickelte oder in sonstiger Weise verfeinerte oder
verzierte Sensen und Sicheln.
752 — landwirtschaftliche und Gartenwerkzeuge aller Art, im allgemeinen
Tarif nicht anderweit genannt . .. ... 11.—
Anmerkung zu Nr. 752. Unter diese Nummer fallen auch
Messer und Scheren zum landwirtschaftlichen Gebrauch, z. B. Schaf-,
Pferde-, Hecken-, Baum- und Rebscheren.
— Präzisionswerkzeuge für Metallbearbeitung, wie Gewindeschneidzeug,
Spiralbohrer, Reibahlen, Fräser, Maßwerkzeuge (Lineale, Winkel,
Zirkel, Kaliber), das Stück im Gewichte von:
753 — — 5 kg und darüber .. .. . . . . . . . . . . . .. . . .. .. .. ... . . ... 20. —
754 — — 2 bis auf 5 kg . . . . . . . . . .. .. .. . . . .. . .. . . . .. .. . .. .. 25.—
755 — — 0,5 bis auf 2 kg 30.—
756 — weniger als 0,5 kg .... .... ... ... .. . .. ... . . . . .. . . .. 35. —
— andere, das Stück im Gewichte von:
757 — — 5 kg und darüber . . . . . . .. . . . . . . . 13.—
758 — — 2 bis auf 5 kg . .. .. . . . . . . . . .. . . . . .. 15.—
759 — — 0,5 bis auf 2 kg. . . .. . . .. .. .. . .. . . . . . . . . . . . . 18. —