Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

Nummer des 
 
  
  
 
                                                                                                                                             Zollansatz für 
  
schweizerischen                Benennung der Gegenstände                                                   100 kg 
allgemeinen Tarifes                                                                                                                     Franken 
969 — ätherische Öle . . .. .... . . . .. 45.— 
 971      Pflanzenalkaloide . . . . . . . ... 10.— 
974 Organische und anorganische chemisch-pharmazeutische Präparate, im 
allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt und nicht unter die 
Kategorie XIV B desselben fallend 10.— 
975 Jodoform . .. .. . . . . . . .. 10.— 
976  Chloroform, Chloral ......... .. .................. . ... . . . .. 10.— 
977 Milchzucker, Schotten- oder Molkensand . ... 10.— 
978 Natürliches und künstliches Mineralwasser ...... 2.— 
Quell- und Badesalze, Moorextrakte, mit und ohne Bezeichnung ihrer 
Gebrauchswirkung: 
979 — in Kistchen, Gläsern, Dosen, Büchsen, usw., nicht für den Detail- 
verkauf hergerichtet . . .. .................. 1.50 
980 — für den Detailverkauf hergerichtet oder fertig dosiert 10.— 
Anmerkung zu den Nrn. 979 und 980. Künstliche Bade- 
salze sollen nicht höher verzollt werden als natürliche. 
981 Pharmazeutische Präparate, im allgememen Tarif nicht anderweit 
genannt wie: Pulver, Pastillen, Pflaster, Pillen, Salben, Sirupe, 
Tinkturen, pharmazeutische Fruchtmuse, verarbeitete fette Öle, extracta 
fluida, sicca et spissa, Essenzen, Linimente, Lotionen, Spezies, 
Suppositorien, Tisanen, medikamentöse Weine . .. 45.— 
Parfümerien und kosmetische Mittel; synthetische Riechstoffe: 
982 in Gefäßen aller Art von mehr als 1 kg Gewicht .. . 50.— 
983 in Gefäßen aller Art von 1 kg Gewicht und darunter 100.— 
Chemikalien für gewerblichen Gebrauch. 
Rohstoffe: 
995  — Terpentinöl . ... . . . .. frei 
999 — im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannte Rohstoffe für ge- 
werblichen Gebrauch ... .. . . ... frei 
Reichs-Gesetzbl. 
  
1905. 65 
 
	        
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