Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 407 — 
  
  
 
Nummer des 
  
                                                                                                                                             Zollansatz für 
  
  
  
schweizerischen Benennung der Gegenstände                                                            100 kg 
allgemeinen Tarifes                                                                                                                    Franken 
Wichse aller Art; Lederappretur, Lederschwärze, Lederöle; Putzpomaden, 
Putzseifen; ferner ähnliche, im allgemeinen Tarif nicht anderweit 
genannte fette Körper mit Zusatz von Terpentin u. dgl.: 
1143  in Gefäßen aller Art von 5 kg Gewicht und darüber 7.— 
1143b — in Gefäßen aller Art von weniger als 5 kg Gewicht. 15.— 
Quincaillerie- und Galanteriewaren aller Art, im allgemeinen Tarif 
nicht anderweit genannt: 
1144  — aus Achat, Alabaster, Meerschaum, Bergkristall, Bernstein, Elfenbein, 
Jett, Lava, Schildpatt, Perlmutter, echt und imitiert; ferner alle 
mit Seide, Spitzen, künstlichen Blumen u. dgl. ausgestatteten 
Kurzwaren 120.— 
1145 andere aller Art; Merceriewaren, im allgemeinen Tarif nicht ander- 
weit genannt 30.— 
Anmerkungen zu Nr. 1145. 
1. Kämme und Knöpfe aller Art werden als Merceriewaren der Nr. 1145 
verzollt, auch wenn sie aus Schildpatt oder Perlmutter, echt oder 
imitiert, bestehen. 
2. Gewebte Dochte unterliegen dem Zoll dieser Nummer. 
1146 Falsche Bijouterie, d. h. Schmuckgegenstände aller Art, welche nicht 
aus Edelmetall, echten Edelsteinen, Perlen oder Korallen bestehen. 50.— 
Lampen und fertige Bestandteile von solchen: 
— elektrische: 
1141  — — Bogenlampen . . . ... 6. — 
— — Glühlampen: 
1148  — — — ohne Fassung .... . . . . . . . .. 80.— 
1149 — — — mit Fassung . . . . . . .. 50.— 
1150  — Glühstrümpfe, ausgeglüht . . . . . . . .. 100.— 
1151 — andere Lampen aller Art, fertige, sowie fertige Bestandteile von 
solchen, mit Ausnahme der Glaszylinder, Glasschirme, Glaskugeln 
und Glasfüße, sofern nicht montiert, d. h. nicht mit Messingteilen 
u. dgl. versehen .. . . .. 25.— 
Reiseartikel (Koffer, Taschen, Riemzeug, usw.) aller Art: 
1152 — aus Leder . .. . . . . . .. 65.— 
1153  — andere . . . .. 50. — 
Reichs-  Gesetzbl. 1905. 66
	        
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