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Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
Wichse aller Art; Lederappretur, Lederschwärze, Lederöle; Putzpomaden,
Putzseifen; ferner ähnliche, im allgemeinen Tarif nicht anderweit
genannte fette Körper mit Zusatz von Terpentin u. dgl.:
1143 in Gefäßen aller Art von 5 kg Gewicht und darüber 7.—
1143b — in Gefäßen aller Art von weniger als 5 kg Gewicht. 15.—
Quincaillerie- und Galanteriewaren aller Art, im allgemeinen Tarif
nicht anderweit genannt:
1144 — aus Achat, Alabaster, Meerschaum, Bergkristall, Bernstein, Elfenbein,
Jett, Lava, Schildpatt, Perlmutter, echt und imitiert; ferner alle
mit Seide, Spitzen, künstlichen Blumen u. dgl. ausgestatteten
Kurzwaren 120.—
1145 andere aller Art; Merceriewaren, im allgemeinen Tarif nicht ander-
weit genannt 30.—
Anmerkungen zu Nr. 1145.
1. Kämme und Knöpfe aller Art werden als Merceriewaren der Nr. 1145
verzollt, auch wenn sie aus Schildpatt oder Perlmutter, echt oder
imitiert, bestehen.
2. Gewebte Dochte unterliegen dem Zoll dieser Nummer.
1146 Falsche Bijouterie, d. h. Schmuckgegenstände aller Art, welche nicht
aus Edelmetall, echten Edelsteinen, Perlen oder Korallen bestehen. 50.—
Lampen und fertige Bestandteile von solchen:
— elektrische:
1141 — — Bogenlampen . . . ... 6. —
— — Glühlampen:
1148 — — — ohne Fassung .... . . . . . . . .. 80.—
1149 — — — mit Fassung . . . . . . .. 50.—
1150 — Glühstrümpfe, ausgeglüht . . . . . . . .. 100.—
1151 — andere Lampen aller Art, fertige, sowie fertige Bestandteile von
solchen, mit Ausnahme der Glaszylinder, Glasschirme, Glaskugeln
und Glasfüße, sofern nicht montiert, d. h. nicht mit Messingteilen
u. dgl. versehen .. . . .. 25.—
Reiseartikel (Koffer, Taschen, Riemzeug, usw.) aller Art:
1152 — aus Leder . .. . . . . . .. 65.—
1153 — andere . . . .. 50. —
Reichs- Gesetzbl. 1905. 66