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(Nr. 3134.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung des Rayons für die Küsten-
befestigung bei Wilhelmshaven. Vom 8. Mai 1905.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund-
eigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-
Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Küstenbefestigungen bei
Wilhelmshaven eine Erweiterung des Rayons in Aussicht genommen ist.
Berlin, den 8. Mai 1905.
Der Reichskanzler.
Graf von Bülow.
(Nr. 3135.) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen
des Gartenbaues. Vom 15. Mai 1905.
Auf Grund der Vorschrift im § 4 Ziffer 1 der Verordnung, betreffend das
Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen
des Wein- und Gartenbaues, vom 4. Juli 1883 (Reichs-Gesetzbl. S. 153)
bestimme ich folgendes:
Die Einfuhr aller zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge,
Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder
Gewächshäusern stammen, über die Grenzen des Reichs darf fortan auch über
das Königlich Sächsische Nebenzollamt I. Bärenstein-Weipert erfolgen.
Berlin, den 15. Mai 1905.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Graf von Posadowsky.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten.