Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 6.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz ven Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf den
1905 in Lüttich, Görlitz und Oldenburg stattfindenden Ausstellungen. S. 33.
(Nr. 3105.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf den 1905 in Lüttich, Görlitz und Oldenburg stattfindenden Aus-
stellungen. Vom 20. Februar 1905.
Der durch das Gesetz, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen, vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141)
vorgesehene Schutz findet auf die nachbezeichneten Ausstellungen Anwendung:
1. die allgemeine und internationale Ausstellung zu Lüttich 1905;
2. die niederschlesische Gewerbe- und Industrieausstellung zu Görlitz 1905;
3. die allgemeine Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung für das
Großherzogtum Oldenburg zu Oldenburg 1905.
Berlin, den 20. Februar 1905.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Jonquières.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zurichten.
Reichs. Gesetzbl. 1905. 8
Ausgegeben zu Berlin den 23. Februar 1905.