Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
— 452 — 
   
  
Nummer 
des allgemeinen  
deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz 
Zolltarifs.                                                                                    Mark. 
152 Seidengehäuse (Seidenkokons) . . . . ... — frei 
aus 153 Felle und Häute zur Lederbereitung, roh (grün, gesalzen, 
gekalkt, getrocknet), auch enthaart (Blößen) . . . . ... — frei 
aus 156 Muschelschalen (auch mit Perlen) und Korallen, roh . . . . — frei 
aus 159 Schwämme (Meerschwämme): 
roh oder bloß geklopft ... ............. .. .. . ... — frei 
bearbeitet (gewaschen oder gebleicht) — frei 
aus 160   Sonstige anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannte 
rohe tierische Stoffe, z. B. Eier, andere als von Feder- 
vieh oder Federwild (Fischeier, frisch, auch befruchtet, 
Seidenwurmeier und dergleichen), Tintenfischschulp (Black- 
fischbein), Fischschuppen, Ameiseneier, Seidenwurmschnüre, 
Rindergalle, Ambra, Bibergeil, Bisam (Moschus), Zibet, 
spanische Fliegen, Maiwürmer ... — frei 
163 Reis, poliert 100 kg 4 
(aus 166/7)  Fette Öle: 
aus 166 in Fässern: 
Baumöl (Olivenöl), rein — frei 
Lavat- und Sulfuröl .......... . . ..... . ... — frei 
Rizinusöl ............... ... ....... . . . .. 100 kg 2 
aus 167 in anderen Behältnissen: 
Baumöl (Olivenöl), rein "   10 
Rizinusöl in Blechgefäßen, bei einem Gewichte des 
Blechgefäßes nebst Inhalt von mindestens 
15 Kilogramm ....... .. ... ......... ... " 2 
  
  
 
	        
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