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Nummer
des allgemeinen
deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Mark.
152 Seidengehäuse (Seidenkokons) . . . . ... — frei
aus 153 Felle und Häute zur Lederbereitung, roh (grün, gesalzen,
gekalkt, getrocknet), auch enthaart (Blößen) . . . . ... — frei
aus 156 Muschelschalen (auch mit Perlen) und Korallen, roh . . . . — frei
aus 159 Schwämme (Meerschwämme):
roh oder bloß geklopft ... ............. .. .. . ... — frei
bearbeitet (gewaschen oder gebleicht) — frei
aus 160 Sonstige anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannte
rohe tierische Stoffe, z. B. Eier, andere als von Feder-
vieh oder Federwild (Fischeier, frisch, auch befruchtet,
Seidenwurmeier und dergleichen), Tintenfischschulp (Black-
fischbein), Fischschuppen, Ameiseneier, Seidenwurmschnüre,
Rindergalle, Ambra, Bibergeil, Bisam (Moschus), Zibet,
spanische Fliegen, Maiwürmer ... — frei
163 Reis, poliert 100 kg 4
(aus 166/7) Fette Öle:
aus 166 in Fässern:
Baumöl (Olivenöl), rein — frei
Lavat- und Sulfuröl .......... . . ..... . ... — frei
Rizinusöl ............... ... ....... . . . .. 100 kg 2
aus 167 in anderen Behältnissen:
Baumöl (Olivenöl), rein " 10
Rizinusöl in Blechgefäßen, bei einem Gewichte des
Blechgefäßes nebst Inhalt von mindestens
15 Kilogramm ....... .. ... ......... ... " 2