Nummer
des allgemeinen 2
deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Mark
587 Holzspangeflechte:
ungefärbt 100 kg 1
gefärbt.................................... " 2
aus 588 Geflechte aus Stroh:
ungebleicht, ungefärbt . . . . . .. — frei
gebleicht, gefärbt 100 kg 8
(590/1) Korbflechterwaren und andere Flechtwaren:
590 grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt:
aus ungeschälten oder geschälten Ruten, aus Rohr,
Peddig oder Holzspan. ... .. ..... .. ... ... " 3
aus anderen Flechtstoffen " 3
591 andere als grobe, insbesondere alle lackierten, polierten,
bronzierten, vergoldeten, versilberten " 24
aus 596 Besen, grobe, auch in Verbindung mit unlackiertem, un-
poliertem Holze, Rohr oder Eisen:
aus pflanzlichen Stoffen oder Pflanzenfaserersatzstoffen;
Dreidel (Dweidel) und ähnliche Gegenstände für
Reinigungszwecke . . ... " 3
Bürsten, grobe, auch in Verbindung mit unlackiertem, un-
poliertem Holze, Rohr oder Eisen:
aus pflanzlichen Stoffen oder Pflanzenfaserersatzstoffen " 4
aus 597 Besen und Bürsten:
grobe in Verbindung mit lackiertem, poliertem Holze,
Rohr oder Eisen " 24
aus 607 Bearbeitete (abgeriebene) geschliffene, durchbohrte) rote Korallen:
ungefaßt . . . . .. » 30
ungefaßt, zum Zwecke der Verpackung und Versendung
auf Gespinstfäden oder Schnüre gereiht .... . . ... " 60