Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
  
Nummer 
des allgemeinen  
deutschen Benennung der Gegenstände.                             Maßstab. Zollsatz 
Zolltarifs.                                                                                                               Mark 
aus 687 Steimmetzarbeiten, geschliffen, gehobelt, poliert oder vergoldet, 
auch in Verbindung mit Holz oder Eisen: 
aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein                                                100 kg 10 
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten 
Steinen . .. " 10 
689 Waren ganz oder teilweise aus Lava, poröser oder dichter, 
soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen 
unter höhere Zollsätze fallen              "   200 
690 Statuen von Marmor und anderen Steinen — frei 
Andere Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten aus Steinen 
aller Art, sofern sie Kunstgegenstände sind, einschließlich 
der punktieren ... ... — frei 
Steinwaren, nicht unter andere Nummern des allgemeinen 
Tarifs fallend: 
aus 691 ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in 
Verbindung mit Holz oder Eisen, mit Ausnahme 
der Luxusgegenstände: 
aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein 100 kg 10 
aus Granit, Porphyr, Shyenit oder ähnlichen 
harten Steinen                                   "      10 
(aus 730/1) Waren aus Steingut, feinem Steinzeuge, feinem Tonzeug, 
anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt: 
730 einfarbig ... " 8 
aus 731 mehrfarbig, auch mit Lüster- oder mit Metallüberzug: 
andere als Ziergefäße, Figuren und ähnliche Luxus- 
gegenstände .. . . . . . . . . . . .. ... ...... . ... " 16 
aus 736 Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unterschied der Farbe, 
wie sie zur Perlenbereitung und Kunstglasbläserei ein- 
schließlich der Herstellung von Kunstglas gebraucht werden " 3 
  
  
 
	        
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