— 486 —
Nummer
des allgemeinen
italienischen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Lire in Gold.
aus 61 Patronen, Zünd- und Sprengkapseln sowie Minenzünd-
schnüre:
d) Zünd- und Sprengkapseln 100 kg 220
aus 66 Kampfer:
b) gereinigte .. " 25
aus 69 Antiseptische Baumwolle und Watte; Pepsin, reines; Hopfen-
extrakt; Terpin . . . .. . .. " 10
aus 70 Kampferöl .. . .... .. . . " 10
77 Blausaures Kali, gelbes und rotes — frei
78 Farben, welche Derivate des Teeres oder anderer bituminöser
Substanzen sind:
a) in trockenem Zustande .. — frei
b) teigartig oder flüssig . . ... — frei
Anmerkung. Die aus Teer unter Verwendung von Gallus-
säure, Schwefel oder Sulfiden hergestellten Farben fallen unter
Nr. 78a und b.
Teerfarben sind zollfrei, auch wenn sie Stoffe (wie z. B.
Chlornatrium im Verhältnisse von höchstens 50 Prozent, Essig-
säure, Dextrin u. a.) enthalten, deren Beimischung lediglich be-
zweckt, den Farbenton zu mildern oder zu fixieren oder die
Fällung im Bade zu verhindern oder auch der Farbe andere
derartige Eigenschaften zu geben, welche sie für ihre Verwendung
geeigneter machen.
79 Färbende Extrakte aus Farbhölzern und anderen Farbstoffen
aller Art..................................... 100 kg 10
80 Farben in Täfelchen, in Pulverform oder von jeder anderen
Art, einschließlich der Anilinlackfarben " 10
Anmerkung. Unter Anilinlackfarben sind zu verstehen Ver-
bindungen von Anilinfarbstoff mit Tonerde, Zinn-, Blei- oder
Eisenoxyd ohne Zusatz von Mineralöl oder Alkohol, in trockenem
oder teigartigem Zustande.