Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 524 — 
  
Nummer 
des allgemeinen  
italienischen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz 
Zolltarifs. Lire in Gold. 
278 Glas, Kristall und Schmelz in Form von Perlen (conterie), 
geschnittenen Steinen oder in Prismen für Kron- und 
Wandleuchter und andere ähnliche Arbeiten .. .. .. ... . 100 kg 30 
Anmerkung. Porzellanperlen fallen unter Nr. 278. 
aus 294 Stärke: 
aus a) gemeine: 
2. aus anderem Material ... . . . . . . . . . . . . . . . " 8 
b) feine oder in Schachteln " 15 
305 Hopfen ... .. . . . . . . . .. — frei 
335 Stearinsäure (einschließlich Stearin und Palmitin) .... .. . 100 kg 8 
aus 348 Elfenbein, Perlmutter und Schildpatt: 
b) bearbeitet: 
1. Kämme und Haarnadeln . . " 150 
 2.  andere Waren........................... "    100 
352 Kurzwaren (Mercerie): 
a) gemeine: 
1. Glaskurzwaren. ....... .... . . . .. . .... . . . .. " 60 
2. andere, einschließlich Spielzeug jeder Art (auch 
Puppen) . ........ ..... . .... .. .. . . ... " 80 
b) feine: 
1. Glaskurzwaren " 60 
2. Kurzwaren, feine, deren hauptsächliches Material 
aus Leder aller Art, einschließlich des Juchten- 
leders, besteht ... . . ........ .. .. ..... .. ... " 120 
3. andere, einschließlich Spielzeug jeder Art (auch 
Puppen) . . .. " 150 
Anmerkung. Brieftaschen, Geldtaschen, Zigarrentaschen, 
  
Notizbücher und ähnliche Arbeiten aus Leder aller Art, ein- 
  
 
	        
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