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Nummer
des allgemeinen
ittalienischen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Lire in Gold.
schließlich des Juchtenleders, in Verbindung mit gemeinen,
weder vergoldeten noch versilberten Metallen werden als
gemeine Kurzware behandelt.
Den gemeinen Kurzwaren sind ferner zuzuweisen Albums
mit Leder oder Stoff (Seide ausgenommen) überzogen oder
ausgestattet, auch mit Gold- oder Silberschnitt und Gold- oder
Silberdruck.
Die Zutaten aus Nickellegierung, mit denen diese Gegenstände
versehen sein können, werden nicht als solche aus versilberten
Metallen angesehen.
aus 355 Musikinstrumente:
b) Pianofortes:
1. tafelförmige und aufrechtstehende . .. Stück 90
2. Flügel " 180
d) Saiteninstrumente, nicht besonders genannte:
1. im Gewichte von 400 Gramm und weniger. " 1,50
2. von größerem Gewichte " 1,50
e) Blasinstrumente, nicht besonders genannte:
1. im Gewichte von 400 Gramm und weniger. ... " 1,50
2. von größerem Gewichht . . . . . .. " 1,50
f) andere, nicht besonders genannte ..... . .. . . . . . . . .. " 1,50
356 Bestandteile von Musikinstrumenten ..... ...... .. . . ... 100 kg 100
aus 358 Kautschuk und Guttapercha:
e) andere Waren mit Einschluß derjenigen aus Hartgummi
(Ebonit) und mit Ausschluß der mit Geweben oder
mit Metall verbundenen Arbeien " 50
aus f) Waren aller Art mit Geweben verbunden, ausgenommen
die gummierten Gewebe im Stück sowie die Kleidungs-
stücke und Reiseartikel, die Treibriemen und die
Schläuche, jedoch einschließlich der Laufdecken, der
Luftschläuche und sonstigen Reifen für Fahrradräder " 60
g) verarbeitet zu Posamentierwaren, Bändern und elastischen
Geweben . ... " 130