Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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21. Die Telegraphenleitung ist zu untersuchen: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Eine weiße runde Scheibe vorn an Kein besonderes Signal. 
der Lokomotive oder an jeder Seite des 
Zuges. 
22. Der Bahnwärter soll sofort seine Strecke untersuchen: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Ein Zuybediensteter schwingt seine Ein Zugbediensteter schwingt seine 
Mütze oder einen anderen Gegenstand Laterne dem Wärter zugewendet. 
dem Wärter zugewendet. 
VIII. 
Signale des Zugpersonals. 
Die Signale des Zugpersonals sind zu geben wie folgt: 
mit der Dampfpfeife: 
23. Achtung: 
Ein mäßig langer Ton. 
24. Bremsen anziehen: 
a) mäßig: 
Ein kurzer Ton. 
b) stark: 
Drei kurze Töne schnell hinter einander.