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Nummer des Eingangszoll
des zur Zeit des Vertragsabschlusses Benennung der Gegenstände
giltigen belgischen Maßstab Betrag
Zolltarifs
Noch: aus 33 Maschinen, mechanische Vorrichtungen und Werkzeuge,
andere, mit Ausnahme der Lokomotiven mit oder
ohne Tender; der Lokomobilen; der Dampfturbinen;
der Maschinen, Motoren oder sonstigen elektrischen
und elektromagnetischen Vorrichtungen (einschließlich
der Telegraphen- und Telephonapparate); der Mol-
kerei- Maschinen und -Apparate, sowie der Kratzen-
beschläge:
aus Aluminium 100 kg 40
aus Gußeisen 100 kg 2
aus Schmiedeeisen oder Stahl 100 kg 4
aus Holz Wert 10 Prozent
aus Kupfer oder jedem anderen Stoff.. 100 kg 12
Anmerkungen.
1. Bei der Einfuhr von Maschinen und mechanischen Vor-
richtungen in zerlegtem Zustande hat die Verzollung nach
dem im Gewicht vorherrschenden Material des zusammen-
gesetzten Gegenstandes zu erfolgen, wenn die nachstehenden
Vorschriften beobachtet werden.
Die Teile der Maschinen und mechanischen Vor-
richtungen können gleichzeitig oder nach und nach in ver-
schiedenen Sendungen eingehen.
Alle Teilsendungen sind innerhalb einer bestimmten
Frist, die von dem Einbringer bei Vorführung der ersten
Sendung anzugeben ist und zwei Monate nicht über-
steigen darf, bei der gleichen Zollstelle zur Zollabfertigung
zu stellen.
Bei der Einfuhr einer Maschine oder mechanischen
Vorrichtung in zerlegtem Zustande oder einzelner Teile
einer solchen hat der Einbringer gleichzeitig mit der Zoll-
erklärung Pläne und Zeichnungen des vollständigen
Gegenstandes sowie eine Liste der Hauptbestandteile nach
Beschaffenheit, Nummer und Einzelgewicht und die un-
gefähre Angabe des Gesamtgewichts der kleinen Neben-
bestandteile vorzulegen.
Wenn nach der Abfertigung von einzelnen Teilen die
anderen Teile nicht innerhalb der festgesetzten Frist zur