Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 620 — 
  
  
  
Nummer des                                                                                                                   Eingangszoll 
des zur Zeit des Vertragsabschlusses Benennung der Gegenstände 
giltigen belgischen                                                                                                     Maßstab Betrag 
Zolltarifs 
Noch: aus 33 Maschinen, mechanische Vorrichtungen und Werkzeuge, 
andere, mit Ausnahme der Lokomotiven mit oder 
ohne Tender; der Lokomobilen; der Dampfturbinen; 
der Maschinen, Motoren oder sonstigen elektrischen 
und elektromagnetischen Vorrichtungen (einschließlich 
der Telegraphen- und Telephonapparate); der Mol- 
kerei- Maschinen und -Apparate, sowie der Kratzen- 
beschläge: 
aus Aluminium 100 kg 40 
aus Gußeisen 100 kg 2 
aus Schmiedeeisen oder Stahl 100 kg 4 
aus Holz Wert 10 Prozent 
aus Kupfer oder jedem anderen Stoff.. 100 kg 12 
Anmerkungen. 
  
1. Bei der Einfuhr von Maschinen und mechanischen Vor- 
richtungen in zerlegtem Zustande hat die Verzollung nach 
dem im Gewicht vorherrschenden Material des zusammen- 
gesetzten Gegenstandes zu erfolgen, wenn die nachstehenden 
Vorschriften beobachtet werden. 
Die Teile der Maschinen und mechanischen Vor- 
richtungen können gleichzeitig oder nach und nach in ver- 
schiedenen Sendungen eingehen. 
Alle Teilsendungen sind innerhalb einer bestimmten 
Frist, die von dem Einbringer bei Vorführung der ersten 
Sendung anzugeben ist und zwei Monate nicht über- 
steigen darf, bei der gleichen Zollstelle zur Zollabfertigung 
zu stellen. 
Bei der Einfuhr einer Maschine oder mechanischen 
Vorrichtung in zerlegtem Zustande oder einzelner Teile 
einer solchen hat der Einbringer gleichzeitig mit der Zoll- 
erklärung Pläne und Zeichnungen des vollständigen 
Gegenstandes sowie eine Liste der Hauptbestandteile nach 
Beschaffenheit, Nummer und Einzelgewicht und die un- 
gefähre Angabe des Gesamtgewichts der kleinen Neben- 
bestandteile vorzulegen. 
Wenn nach der Abfertigung von einzelnen Teilen die 
anderen Teile nicht innerhalb der festgesetzten Frist zur 
  
 
	        
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