Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

628 
  
  
  
  
  
  
Nummer des zur Zeit                                                                                               Eingangszoll 
des Vertragsabschlusses Benennung der Gegenstände 
giltigen belgischen Zolltarifes                                                                                Maßstab Betrag 
                                                                                                                                                        Fr. 
Noch: aus 39 Zinn, Blei und Zink, verarbeitet Wert 10 Prozent 
Gold, Silber und Platina: 3 
Bijouterien, einschließlich der Kettchen jeder Länge, die 
zur Anfertigung von Bijouterien und Gold- und 
Silberschmiedearbeiten dienen ... frei 
Gold- und Silberschmiedearbeitien Wert 5 Prozent 
aus 40 Möbel (einschließlich der Wand- und Standuhren), mit Aus-  
nahme der Möbel aus massiv gebogenem Holze                          Wert 10 Prozent 
aus 44 Gemälde, mit der Hand gemalt, ohne Rahmen, und photo- 
graphische Abzüge, ohne Rahmen frei 
aus 46 Papiertapeten, mit Ausnahme der vergoldeten, versilberten 
bronzierten, gepreßten und sammetartigen 100 kg 8 
Anderes Papier, mit Ausnahme von Pappe 100 kg 4 
aus 488 Gefärbte, gefirnißte, lackierte oder maroquinierte Häute und 
zugerichtetes Pelzwerk . .. 100 kg 30 
Schuhmacherwaren . . .. Wert 10 Prozent 
Handschuhe . .. . Wert 10 Prozent 
aus 49   Steine, roh, behauen oder gesägt, nicht besonders benannt frei 
Anmerkung. Als rohe, behauene oder gesägte Steine 
werden alle Steine im eigentlichen Sinne, ausgenommen die 
polierten oder mit Bildhauerarbeit angersehen  
Schleif- und Lithographiersteine, roh oder poliert frei 
 
aus 50 Seefische, frische .............  frei 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.