646
Nummer des Zollsatz
deutschen Benennung der Gegenstände für
allgemeinen 1 Doppelzentner
Tarifs
Mark
aus 119 Seemuscheln, lebend oder bloß abgekocht oder eingesalzen, auch von der für
Schale befreit: Doppelzentner Rohgewicht
Austen 65
Miesmuschen frei
aus 123 Seekrebse, lebend oder nicht lebend, auch bloß abgekocht oder eingesalzen, für
auch von der Kruste befreit: für 1 Doppelzentner Rohgewicht
Hummer und Langusten ..................... 65
Garnelen ... ... .. .. 24
aus 136 Eier von Federvieh, roh oder nur in der Schale gekocht, auch gefärbt, für 1 Doppelzentner
bemalt oder in anderer Weise verziert ... 3
163 Reis ,poliert.............................................. 4
aus 166 Fette Öle in Fässern, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt 9
aus 172 Ölsäure (Olein . ... 3
aus 227 Kalk, gebrannter, gelöscht; Kalk, natürlicher phosphorsauter frei
230 Portlandzement, Romanzement, Puzzolanzement, Magnesiazement,
Schlackenzement und dergleichen, mit oder ohne Zusatz von Färbemitteln
oder anderen Stoffen, ungemahlen (Zementklinker, Zementgriese usw.),
gemahlen, gestampft; auch gemahlener Kalk frei
233 Schiefer:
rohe Schieferblöcke . .. frei
rohe Schieferplatten, roher Tafelschiefer 1
Anmerkung. Schieferplatten von mehr als 20 Zentimenter Stärke sind
als Schieferblöcke zu behandeln.
Dachschiefer 0,75