Nummer
des Zollsatz
deutschen Benennung der Gegenstände für
allgemeinen 1 Doppelzentner
Tarifs
Mark
aus 234 Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen), roh oder bloß
roh behauen, auch gesägt, jedoch an nicht mehr als drei Seiten, oder
in nicht gespaltenen, nicht gesägten (geschnittenen) Platten; auch ge-
mahlene Steine, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt frei
Anmerkung. Blöcke, die mit dem Spitzhammer oder dem Spitzmeißel
einfach bearbeitet sind, um überflüssige Teile zum Zweck der Versendung zu be-
seitigen, werden als bloß roh behauene Steine angesehen.
aus 238 Steinkohlen, Anthracit; Koks, auch gemahlen, und Preßkohlen aus Stein-
kohlen frei
294 Schwefelsaures Natron (Glaubersalz, Natriumsulfat) und saures schwefel-
saures Natron (doppeltschwefelsaures Natron, Natriumbisulfat frei
296 Kupfervitriol (blauer Vitriol, Kupfersulfat), auch gemischter Kupfer- und
Eisenvitriol frei
aus 324 Bleiweiß . . .. frei
326 Zinkoxyd (Zinkweiß und Zinkgrau), Zinksulfidweiß (Lithopon) .. ...... . frei
328 Farbholzauszüge (Farbholzextrakte); auch Auszüge aus anderen pflanzlichen
Farbstoffen:
flüssig ........ ... 2
fest................................................. 4
aus 329 Kreide, geschlemmt auch gestäubte oder in anderer Weise fein gepulverte Kreide 0,30
362 Mit Säuren behandelte phosphorhaltige Düngemittel (Superphosphate),
auch mit anderen Stoffen vermischt .. .. . .. . .. ... ...... ....... frei
aus 375 Leim aller Art (mit Ausnahme des Eiweißleims), fest .. .. ... .. .. ... 3