Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

Nummer 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
des                                                                                                                                              Zollsatz 
deutschen Benennung der Gegenstände                                                                         für 
allgemeinen                                                                                                                     1 Doppelzentner 
Tarifs 
                                                                                                                                                        Mark 
aus 234 Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen), roh oder bloß 
roh behauen, auch gesägt, jedoch an nicht mehr als drei Seiten, oder 
in nicht gespaltenen, nicht gesägten (geschnittenen) Platten; auch ge- 
mahlene Steine, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt                       frei 
Anmerkung. Blöcke, die mit dem Spitzhammer oder dem Spitzmeißel 
einfach bearbeitet sind, um überflüssige Teile zum Zweck der Versendung zu be- 
seitigen, werden als bloß roh behauene Steine angesehen. 
aus 238 Steinkohlen, Anthracit; Koks, auch gemahlen, und Preßkohlen aus Stein- 
kohlen frei 
294 Schwefelsaures Natron (Glaubersalz, Natriumsulfat) und saures schwefel- 
saures Natron (doppeltschwefelsaures Natron, Natriumbisulfat frei 
296 Kupfervitriol (blauer Vitriol, Kupfersulfat), auch gemischter Kupfer- und 
Eisenvitriol frei 
aus 324 Bleiweiß . . .. frei 
326 Zinkoxyd (Zinkweiß und Zinkgrau), Zinksulfidweiß (Lithopon) .. ...... . frei 
328 Farbholzauszüge (Farbholzextrakte); auch Auszüge aus anderen pflanzlichen 
Farbstoffen: 
flüssig ........ ... 2 
fest................................................. 4 
aus 329 Kreide, geschlemmt auch gestäubte oder in anderer Weise fein gepulverte Kreide 0,30 
362 Mit Säuren behandelte phosphorhaltige Düngemittel (Superphosphate), 
auch mit anderen Stoffen vermischt .. .. . .. . .. ... ...... ....... frei 
aus 375 Leim aller Art (mit Ausnahme des Eiweißleims), fest .. .. ... .. .. ... 3 
  
 
	        
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