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Nummer Zollsatz
deutschen Benennung der Gegenstände für
allgemeinen 1Doppelzentner
Tarifs Mark
484 Taue, Seile, Stricke, Bindfaden (lediglich durch Zusammendrehen von
Seilfäden (starken eindrähtigen Seilergarnen] hergestellte nicht schnur-
artige Seilerwaren) aus Spinnstoffen des Abschnittes 50D des allge-
meinen Tarifs ohne Beimischung von Baumwolle oder tierischen
Spinnstoffen:
im Durchmesser von 5 Millimeter oder darübrr 10
im Durchmesser von mehr als 1, aber weniger als 5 Millimeter,
auch in Aufmachungen für den Einzelverkof 22
aus 487 Fußbodenteppiche, im Stücke als Meterware eingehend oder abgepaßt
(ohne Näharbeit), aus losen, gedrehten oder versponnenen Jute- oder
Kokosfasern, auch gemischt mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder
Gespinsten oder mit Rindviehhaaren oder Gespinsten daraus, soweit
sie nicht unter Nr. 427 des allgemeinen Tarifs fallen, gewebt:
gefärbt, bedruckt, bunt gewebt, gemustert. 24
andere; auch Decken aus geteertem Tauwerk, geteerte Fußboden-
teppiche 12
(aus 492/3) Ungemusterte dichte Gewebe aus Flachs oder Flachswerg,
auch gemischt mit anderen Spinnstoffen des Abschnittes 5 D des all-
gemeinen Tarifs oder mit Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung
von anderen tierischen Spinnstoffen oder Baumwolle, nicht unter
Nr. 486 bis 491 des allgemeinen Tarifs fallend:
aus 492 roh:
in der Kette und dem Schuß zusammen auf 2 Zentimeter im Geviert:
bis 40 Fäden 12
mit 41 bis 80 Fäden 24
mit 81 bis 120 Fäden 36
mit mehr als 120 Fäden 60