Nummer
des
deutschen
allgemeinen
Tarifs
Benennung der Gegenstände
Zollsatz.
für
1 Doppelzentner
Mark
880 Waren aus anderen Kupferlegierungen als Messing und Tombak, soweit
sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen usw. der
Nr. 887 des allgemeinen Tarifs gehören oder durch die Verbindung
mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen:
feine, insbesondere alle polierten, vernickelten, gefärbten, lackierten
oder vernierten Waren . .. 60
andere als feine, weder poliert noch vernickelt, gefärbt, lackiert oder
verniert; Blattmetall 30
aus 894 Dampfmaschinen, Wasserkraftmaschinen (Turbinen, Wasserräder und
Wassersäulenmaschinen), Verbrennungs- und Erxplosionsmotoren, Heiß-
luft- und Druckluftmotoren und andere im allgemeinen Tarif nicht
genannte Kraft- (Antriebs-) Maschinen (mit Ausnahme der Elektro-
motoren), auch in Verbindung mit Dynamomaschinen, Pumpen,
Hämmern, Gebläsemaschinen, Kältemaschinen, Fördermaschinen; ferner
feststehende, fahrbare oder schwimmende Bagger, Rammen und Krahnen:
von 40 Kilogramm oder darunter:
Verbrennungs- und Explosionsmotoren für Motor-
fahrräder 75
von mehr als 10 Doppelzentner bis 25 Doppelzentner:
bei einem Dampfmaschinen, Wassersäulemmaschinen, Pe-
Reingewicht troleum, und Benzinmotoren ....8
der andere obenbenannte Maschinen
Maschine von mehr als 25 Doppelzentner bis 50 Doppel-
zentner:
Dampfmaschinen, Wassersäulenmaschinen, Pe-
troleum- und Benzinmotorten 6,50
. andere obenbenannte Maschinen ... 8