Nummer
des
deutschen
allgemeinen
Tarifs
Benennung der Gegenstände
Zollsatz
für
1 Doppelzenkner
Mark
nachstehend aufgeführten Bedingungen eingeführt werden, gleichviel ob die Teile
der Maschine gleichzeitig oder nach und nach in verschiedenen Sendungen eingehen.
Alle Teilsendungen sind innerhalb einer bestimmten Frist, die von dem
Einbringer bei Vorführung der ersten Sendung anzugeben ist und zwei Monate
nicht übersteigen darf, bei der gleichen Zollstelle zur Zollabfertigung zu stellen.
Bei der Einfuhr einer Maschine in zerlegtem Zustand oder einzelner Teile
der Maschine hat der Einbringer gleichzeitig mit der Zollerklärung Pläne und
Zeichnungen der vollständigen Maschine sowie eine Liste der Hauptbestandteile
nach Beschaffenheit, Nummer und Einzelgewicht und die ungefähre Angabe des
Gesamtgewichts der kleinen Nebenbestandteile vorzulegen.
Wenn nach der Abfertigung von einzelnen Teilen der Maschine die anderen
Teile nicht innerhalb der festgesetzten Frist zur Zollabfertigung gestellt worden
sind, so hat die Verzollung der bereits eingebrachten Teile nach den Zollsätzen
für getrennt eingehende Maschinenteile oder aber, soweit der Tarif besondere
Zollsätze für diese nicht vorsieht, nach der Beschaffenheit des Stoffes zu erfolgen,
aus dem die einzelnen Teile bestehen. Das Fehlen einzelner unwesentlicher Neben-
bestandteile soll jedoch die Anwendung des für die vollständige Maschine geltenden
Zollsatzes nicht ausschließen.
Bis zur Schlußabfertigung aller Teilsendungen bleibt der Zollbehörde vor-
behalten, die Sicherstellung der gegebenenfalls zu entrichtenden höheren Zollbeträge
zu verlangen und die in Teilsendungen eingeführten Stücke mit Identitätszeichen
zu versehen; ferner ist sie befugt, nach Zusammenstellung der Maschine durch eine
Revision auf Kosten des Zollpflichtigen sich von der Zugehörigkeit aller Teil-
sendungen zu dieser Maschine zu überzeugen.
Ersatz- und Reserveteile werden stets für sich verzollt.
aus 914 Fahrzeuge, zum Fahren auf Schienengleisen bestimmt, ohne Verbindung
mit Antriebsmaschinen: ·
Güterwagen, ungedeckt oder gedeckt........................3
Anmerkung. Wagenkasten, Untergestelle zu Wagen mit Radsätzen so-
wie Wagenkasten in fester Verbindung mit Untergestellen ohne Radsätze unterliegen
nach ihrer Beschaffenheit der Verzollung wie die fertigen Fahrzeuge. Soweit
ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Art von Fahrzeugen nicht erkennbar ist,
werden sie wie Güterwagen behandelt.