Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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(Nr. 3161.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den 
wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxem- 
burgs. Vom 1. August 1905. 
Die in der Bekanntmachung vom 7. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 235) 
veröffentlichten Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung finden, 
nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr 
getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat, 
auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung. 
Berlin, den 1. August 1905. 
Der Reichskanzler. 
Fürst von Bülow. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten. 
  
 
	        
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