Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
in 
Rubeln. Kopeken. 
  
75 
aus 76 
aus 77 
  
Fayencewaren: 
1. weiß oder einfarbig, in der Masse gefärbt, 
ohne Verzierungen, auch mit geformten 
Musten . . .. 
2. dergleichen, mit einfarbigen Mustern, Kanten 
oder Rändern; Fayencewaren, anders als in 
der Masse gefärbt .. . . . .. . . . . . . . . ... 
3. dergleichen, mit Malerei, Vergoldung oder 
mehrfarbigen Musten 
Porzellamwvaren: 
1. Porzellanwaren (nicht besonders genannte), 
weiß oder einfarbig, auch mit farbigen oder 
vergoldeten Kanten und Rändern (Berdüren) 
jedoch ohne andere Verzierungen; Majolika 
jeder Art, auch mit geformten Verzierungen 
2. Porzellangeschirr mit Malerei oder mit 
farbigen oder vergoldeten Mustern, Arabesken, 
Blumen oder anderen ähnlichen Verzierungen; 
Gegenstände aus Porzellan oder Biskuit zur 
Ausschmückung von Zimmern, weiß oder ein- 
farbig, jedoch ohne Malerei, Vergoldung oder 
Verzierungen aus Kupfer oder Kupfer- 
legierunen . ... 
5. Waren, nicht besonders genannte, aus Glas 
jeder Art mit Verzierungen wie geätzten 
oder gravierten Mustern, Malerei, Email, 
Vergoldung , Versilberung, mit Verzierun- 
gen aus Kupfer, Kupferlegierungen oder 
anderen Stoffen, sowie die in den Punkten 2, 
3 und 4 dieser Nummer (77) genannten 
Waren, in Verbindung mit anderen 
Stoffen, auch wenn diese zu ihrer Ver- 
  
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
1 65 
1 87½ 
4 95 
7 — 
17 50 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.