Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

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&  150.  Verordnung,

die  Besorgung  der  in  §9  des  Gesetzes  vom  21.  April  1873  gedachten  Verwaltungsangelegenheiten
  in  Dresden,  Leipzig  und  Chemnitz  betreffend;

vom  15.  October  1874.

De-  Ministerien  des  Kriegs  und  des  Innern  haben  auf  Grund  der  Bestimmung  in
§9  des  Gesetzes  vom  21.  April  1873,  die  Organisation  der  Behörden  für  die  innere
Verwaltung  betreffend  (Seite  277  des  Gesetz=  und  Verordnungsblattes  vom  Jahre  1874),
beschlossen,  die  innerhalb  der  übrigen  Landestheile  den  Vorständen  der  Amtshauptmannschaften,
  insbesondere  auch  in  ihrer  Eigenschaft  als  Civilvorsitzenden  der  Ersatzcommissionen
  obliegenden  Geschäfte  in  Militärangelegenheiten  innerhalb  der  von  der
Zuständigkeit  der  Amtshauptmannschaften  ausgenommenen  Städte  Dresden,  Leipzig  und
Chemnitz  und  zwar  für  Dresden  und  Leipzig  je  einem  Beamten  der  dortigen  Kreishauptmannschaften,
  deren  persönliche  Bezeichnung  in  öffentlichen  Bekanntmachungen  der
betreffenden  Kreishauptmannschaften  erfolgen  wird,  in  Chemnitz  aber  der  Amtshauptmannschaft
  Chemnitz  zu  übertragen.

Demnächst  ist  von  dem  Ministerium  des  Innern,  beziehentlich  im  Einverständnisse
mit  dem  Finanzministerium,  beschlossen  worden,  mit  der  Besorgung  der  in  der  obangezogenen
  Gesetzstelle  sonst  noch  genannten  Verwaltungsangelegenheiten,  als  mit  den
fiscalischen  Straßen=  und  Wasserbausachen,  mit  der  Beaufsichtigung  des  Communicationswegebaues,
  sowie  mit  der  Leitung  von  Expropriationsverhandlungen  in  diesen  und  in
Eisenbahnangelegenheiten  innerhalb  der  Städte  Dresden,  Leipzig  und  Chemnitz  die
Amtshauptmannschaften  an  den  genannten  Orten  zu  beauftragen.

Hiernach  haben  sich  alle  Behörden  und  Jedermann,  den  es  angeht,  zu  achten.
Dresden,  am  15.  October  1874.

Die  Ministerien  des  Kriegs  und  des  Innern.
v.  Fabrice.  v.  Nostitz-Wallwitz.
Pursch.

1874.  62